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Forschungsförderung Herzschwäche

Herzstiftung fördert mit 1 Million Euro Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der akuten und chronischen Herzschwäche.

Ärztin arbeitet im Labor
Adobe Stock / Darren Baker

Die Deutsche Herzstiftung sieht beim Thema akute und chronische Herzschwäche dringlichen Forschungsbedarf und stellt eine Million Euro für innovative Forschungsprojekte auf diesem Gebiet zur Verfügung.  Dabei können sowohl individuelle Arbeitsgruppen wie auch Forschungsverbünde aus mehreren akademischen Einrichtungen in Deutschland am Verfahren teilnehmen. Das Forschungsvorhaben soll den Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten. Teilnahmeberechtigt sind in Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.  Ein Gutachtergremium wird die Projekte beurteilen und die Gesamtfördersumme von 1 Million Euro auf die ausgewählten Projekte aufteilen. Das Forschungsvorhaben soll den Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten. Teilnahmeberechtigt sind in Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. 

Die Bewerbungsunterlagen sollen folgende Angaben enthalten:

  • Titel (eine Zeile)
  • Partnereinrichtung(en) (eine Zeile)
  • Ziel(e) (1-3 Zeilen)
  • Projektbeschreibung (1 Seite)
  • Arbeitsplan (1 Seite)
  • Vorhandene Ressourcen (1/2 Seite)
  • Erforderliche Ressourcen (beantragte Mittel) (2-4 Zeilen)
  • Expertise/ Publikationen / Patente (max.5) 
  • Zeitplan (2 Zeilen)
  • Alle Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen. 

Die Bewerbungen sind als PDF-Dateien bis spätestens 11.07.2024 per E-Mail an forschung@herzstiftung.de einzureichen.

Die Bewerber/innen verpflichten sich, im Falle der Förderung eine für die Veröffentlichung durch die Deutsche Herzstiftung allgemeinverständliche Kurzfassung zu erstellen. Darüber hinaus sind spätestens ein Jahr nach Beendigung des Projektes unaufgefordert ein Abschlussbericht (als PDF-Datei) über das durchgeführte Projekt sowie ein von der Drittmittelstelle bestätigter Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Alternativ zum Abschlussbericht kann eine zeitnah aus dem Projekt hervorgegangene Publikation eingereicht werden. 

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V. auf Vorschlag eines Gutachtergremiums, dem alle Bewerbungen vorgelegt und nach einem Punktesystem bewertet werden. Das Gutachtergremium setzt sich aus Herzspezialisten der Deutschen Herzstiftung (DHS), der Deutschen Stiftung für Herzforschung (DSHF) sowie weiterer Experten zusammen. Die Bedingungen der Antragstellung orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Stiftung für Herzforschung. Die Bekanntgabe der bewilligten Anträge mit den jeweiligen Fördersummen erfolgt Ende September / Anfang Oktober 2024.

Ansprechpartner

Valerie Rohrwild
Bild von Valerie Popp