Als Mitglied der Initiative Transparente Zivilgesellschaft (ITZ) verpflichtet sich die Herzstiftung, glaubwürdig wie verbindlich zu Transparenz und offenbart sämtliche ihrer Aktivitäten, die Mittelherkunft für ihre Aktivitäten, wie diese Mittel verwendet werden und wer über die Verwendung entscheidet. Die Herzstiftung verpflichtet sich freiwillig, mehr Informationen der Öffentlichkeit zugänglich zu machen, als es der Gesetzgeber verlangt. Als Teil der Initiative ist die Herzstiftung dauerhaft angehalten, die selbst auferlegten Prinzipien zu erfüllen, was durch ein eigenes Controlling sichergestellt wird und außerdem regelmäßig wie unangekündigt durch die Initiative überprüft wird.
Zur Gewährleistung von Transparenz und regelmäßiger Kontrolle trägt insbesondere die ständige Berichterstattung der Geschäftsführung an den Vorstand bei, der fünfmal im Jahr tagt, um anhand des Berichts der Geschäftsführung über die jeweilige Finanz- und Ertragslage und die Mitgliederentwicklung den aktuellen Status von Ressourcenverfügbarkeit und Mittelverwendung einzuholen.
Selbstverpflichtung und Transparenz
Für unsere Arbeit und die Verwendung der uns anvertrauten Mitgliederbeiträge, Spenden, Nachlässe und sonstigen Zuwendungen gelten die folgenden Grundsätze:
- Durch unser Handeln stärken wir Philanthropie, Solidarität und das Gemeinwohl.
- Unsere Tätigkeit üben wir integer, wahrhaftig und ehrlich aus. Es gibt keinen Zweck, der die Mittelbeschaffung mit unlauteren Methoden rechtfertigt.
- Wir informieren transparent, wahrheitsgemäß, zeitnah und umfassend über unser Handeln.
- Die Rechnungslegung muss vollständig und nachvollziehbar sein. Wir veröffentlichen dazu Jahresberichte, die u. a. die Werbe- und Verwaltungskosten in getrennter Form und die Vergütung der Leitungsorgane dokumentieren.
- Wir unterlassen jedes unethische Verhalten, insbesondere im Rahmen des Einwerbens von Spendengeldern. Als unethisch verstehen wir in erster Linie übermäßige Emotionalisierung, Irreführung, Beleidigung, Verleumdung, Diskriminierung, Denunziation oder anderweitig herabsetzendes Verhalten gegenüber Dritten.
- Wir respektieren uneingeschränkt die freie Wahl und Entscheidung Dritter, insbesondere potenzieller und bestehender Unterstützer.
- Besonderen Wert legen wir auf die Einhaltung der gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
- Wir verpflichten uns zu einer effektiven und effizienten Mittelverwendung und zur Erfassung und Kontrolle der Wirkungen der eingesetzten Mittel.
- Wir sichern und verbessern die Qualität unserer Arbeit, indem wir unseren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern die Möglichkeit geben, ihre professionellen Kenntnisse, Fähigkeiten und Kompetenzen aufzubauen bzw. zu erweitern. Bei Neueinstellungen verfahren wir stets nach dem Prinzip der Gleichstellung.
- Wir pflegen den offenen und vertrauensvollen fachlichen Austausch unserer Mitarbeiter mit denen anderer Organisationen, auch über den nationalen Rahmen hinaus.
- Eine Vergütung ehrenamtlicher Arbeit erfolgt nicht, lediglich eine Erstattung tatsächlich entstandener Auslagen.
- Wir verpflichten alle handelnden Personen, ihre Beziehungen zu potenziellen und bestehenden Unterstützern nicht für private und satzungsfremde Zwecke auszunutzen.
- Wir stellen sicher, dass unsere Mitarbeiter zu keiner Zeit Vorteile für ein Tun oder Unterlassen fordern, sich versprechen lassen oder annehmen. Wir stellen ebenso sicher, dass unsere Mitarbeiter anderen solche Vorteile nicht versprechen oder gewähren.
- Wir erfüllen die Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG und sind wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege steuerbegünstigt.
- Wir sind neutral und unabhängig. Kooperationen werden nur eingegangen, wenn die Satzungszwecke gewahrt bleiben.
ITZ - Initiative Transparente Zivilgesellschaft
Da wir als gemeinnützige Organisation tätig sind, wollen wir transparent kommunizieren, welche Ziele wir anstreben, woher die Mittel stammen, wie sie verwendet werden und wer die Entscheidungsträger sind. Als Unterzeichner der ITZ - Initiative Transparente Zivilgesellschaft - möchten wir folgende Informationen öffentlich zugänglich machen:
Als Unterzeichner der ITZ - Initiative Transparente Zivilgesellschaft - möchten wir folgende Informationen öffentlich zugänglich machen:
1. Name, Sitz, Anschrift und Gründungsjahr unserer Organisation
Deutsche Herzstiftung e.V.
Bockenheimer Landstr. 94-96
60323 Frankfurt am Main
Telefon 069 955128-0
Fax 069 955128-313
info@herzstiftung.de
Gründungsjahr 1979
2. Vollständige Satzung sowie Angaben zu den Zielen unserer Organisation
In unserer Satzung und hier finden Sie Angaben zu den Zielen der Herzstiftung.
3. Angaben zur Steuerbegünstigung
Die Deutsche Herzstiftung e.V. ist wegen Förderung von Wissenschaft und Forschung sowie des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Frankfurt am Main III, StNr. 045 250 88866, vom 06.11.2023 für den letzten Veranlagungszeitraum 2022 nach §5 Abs.1 Nr.9 des KStG von der Körperschaftsteuer und nach §3 Nr.6 des GewStG von der Gewerbesteuer befreit. Zuwendungen (Spenden und Mitgliedsbeiträge) an die Deutsche Herzstiftung e.V. sind nach §10b EStG steuerlich abzugsfähig.
4. Name und Funktion wesentlicher Entscheidungsträger
Geschäftsführer
- Martin Vestweber
stv. Geschäftsführer
- Benjamin Schmitt
Vorstand der Deutschen Herzstiftung 2022 – 2026
- Prof. Dr. Thomas Voigtländer, Mainz, Vorsitzender
- Prof. Dr. Heribert Schunkert, München, stv. Vorsitzender
- RA Gunter Anders, Dreieich, Schatzmeister
- Vera Cordes, Hamburg
- Prof. Dr. Jan F. Gummert, Bad Oeynhausen
- Prof. Dr. med. Stephan Achenbach, Erlangen
- Prof. Dr. med. Stefan Hofer, Kaiserslautern
- Prof. Dr. med. Bernhard Schwaab, Timmendorfer Strand
- Prof. Dr. med. Christiane Tiefenbacher, Wesel
Ehrenmitglieder/Beratende Mitglieder:
- Prof. Dr. Hans-Jürgen Becker, Hanau
- Prof. Dr. Martin Kaltenbach, Dreieich
- Prof. Dr. Hugo A. Katus, Heidelberg, Vorsitzender des Wiss. Beirats
- Silke Lautenschläger, Modautal, Staatsministerin a. D., Vorsitzende des Kuratoriums
- Ursula Kirchhof, Sprecherin der ehrenamtlichen Beauftragten
- Prof. Dr. Udo Sechtem, Stuttgart, Vorsitzender der DSHF
- Prof. Dr. Herbert E. Ulmer, Heidelberg, stellv. Vorsitzender des Wiss. Beirats
Assoziierte Mitglieder sind die Präsidenten und Vorsitzenden der Fachgesellschaften
- Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. (DGK)
- Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herz- und Gefäßchirurgie e.V. (DGTHG)
- Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie e.V. (DGPK)
- Deutsche Gesellschaft für Prävention und Rehabilitation von Herz-Kreislauferkrankungen e. V. (DGPR)
- Bundesverband Niedergelassener Kardiologen e.V. (BNK)
- Arbeitsgemeinschaft Leitende Kardiologische Krankenhausärzte e.V. (ALKK)
5. Tätigkeitsbericht
Der Jahresbericht erscheint jedes Jahr mit Informationen über durchgeführte Projekte, Mittelverwendung und Informationen über Struktur und Aufgaben.
6. Personalstruktur
Für die Deutsche Herzstiftung arbeitete im Jahr 2023 ein Team von 41 hauptamtlichen Mitarbeitern. Davon arbeiteten 6 Mitarbeiter*innen in Teilzeit und 2 als Geringfügig Beschäftigte.
7. Angaben zur Mittelherkunft
Im Jahresbericht sehen Sie in der Gewinn- und Verlustrechnung sämtliche Einnahmen, aufgeschlüsselt nach Mitteln aus demaus dem ideellen Bereich (z. B. Spenden, Mitgliedsbeiträge), Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung und Einkünften aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb.
8. Mittelverwendung
Angaben über die Verwendung sämtlicher Ausgaben, dargelegt als Teil der jährlich erstellten Gewinn- und Verlustrechnung, finden Sie im Jahresbericht.
9. Gesellschaftsrechtliche Verbundenheit mit Dritten
Die Deutsche Herzstiftung e.V. hat 1988 die Deutsche Stiftung für Herzforschung mitgegründet. Die Deutsche Stiftung für Herzforschung ist eine Institution auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf-Forschung.
10. Spenden, die mehr als 10% unserer Einnahmen ausmachen/ Namen von juristischen Personen,deren jährliche Zuwendung mehr als zehn Prozent unserer gesamten Jahreseinnahmen ausmachen
Im Jahr 2023 gab es keine Spende einer juristischen Person, deren Zuwendung mehr als 10 Prozent unserer Einnahmen ausmacht. Angaben zu einzelnen Großspenden veröffentlichen wir im Kapitel „Philanthropisches Engagement" des Jahresberichts