Eine junge Patientin mit kleinem Septumdefekt macht sich Sorgen darüber, ob eine Masernimpfung mit Komplikationen für sie einhergehen könnte, da sie bereits auf die dritte Coronaimpfung stark reagiert habe. Unser Experte erklärt, dass die Masernschutzimpfung sinnvoll ist, um sich und andere wirksam zu schützen, und ernste und bleibende Komplikationen extrem selten sind. Ein erhöhtes Risiko bei einem sehr kleinen Loch in der Herzscheidewand sei nicht zu erwarten.
Die Sprechstundenfrage im Wortlaut
Ich bin 29 Jahre alt und arbeite als Physiotherapeutin in einer Praxis. Im Zuge der Masernimpfpflicht im Gesundheitswesen wurde ich aufgefordert, meine Masernschutzimpfung nachzuweisen. Als Kind hatte mich meine Mutter nicht impfen lassen, da sich bei mir das Loch in der Herzscheidewand zwischen den Vorhöfen (Septumdefekt) bei meiner Geburt nicht geschlossen hat und für Kinder dadurch das Risiko für eine Herzmuskelentzündung (Myokarditis) steige. Bei einer bekannten Familie ist die Tochter mit demselben Herzfehler nach der Impfung an einer Myokarditis erkrankt und daran verstorben. Da mein Septumdefekt nicht mitgewachsen ist, stellt er für mich im Alltag kaum ein Problem dar. Nur wenn ich krank werde (Erkältung reicht schon) habe ich Herzrasen, -stolpern und Kreislaufprobleme. Nach meiner dritten Coronaimpfung bin ich zwei Monate ausgefallen, weil diese mir aufs Herz geschlagen ist, sodass ich auch ins Krankenhaus musste. Die Impfung ist inzwischen mehr als ein Jahr her und ich habe noch immer das Gefühl, mich nicht ganz davon erholt zu haben. Deshalb ist jetzt meine größte Sorge, dass ich auch nach der Masernimpfung wieder sehr krank werde und beruflich länger ausfalle. Wäre es für mich möglich, mich von der Masernimpflicht befreien zu lassen? Oder ist die Masernimpfung für Erwachsene mit dem Septumdefekt ohnehin harmlos? Ich würde es ungerne darauf ankommen lassen. (Lisa W., Neuruppin)
Antwort des Experten
Eine Masernschutzimpfung ist für Beschäftigte im Gesundheitswesen nach dem Masernschutzgesetz vom 1. März 2020 für Personen, die nach 1970 geboren wurden, verpflichtend. Wenn Sie keine Masernantikörper aufweisen (nicht erfolgte Schutzimpfung oder Masern nicht durchgemacht), ist eine Schutzimpfung für Sie sehr sinnvoll, um sich und andere wirksam zu schützen!
Masern sind eine hochansteckende Krankheit. Obwohl es sich um eine typische „Kinderkrankheit“ handelt, sind nach Angaben des Robert Koch-Instituts (RKI) in Deutschland zuletzt mehr Jugendliche und Erwachsene bis 50 Jahre als Kinder daran erkrankt. Eine Masernerkrankung ist durchaus nicht harmlos; da sie zu einer schweren Lungenentzündung (Masernpneumonie) und noch gravierender bei 0,1 Prozent aller Erkrankungen zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis) führen kann. Letztere geht mit einer hohen Sterblichkeit und einem hohen Risiko von Dauerschäden (Epilepsie, Intelligenzminderung/Konzentrationsstörungen) einher. Auch Jahre nach einer Masernerkrankung kann es noch zu einem schwerwiegenden und fortschreitenden Untergang von Nervenzellen des Gehirns mit Todesfolge kommen (sogenannte subakute sklerosierende Panenzephalitis).
Die Tatsache, dass die Impfung selbst hingegen in der Regel gut vertragen wird und ernste, bleibende Komplikationen extrem selten sind (~ 1/1 Mio.), bildet die Rationale (Begründung) der Impfempfehlung des RKI, des Masernschutzgesetzes und des Ziels der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Krankheit durch Impfung ausrotten zu wollen. Nach Ihrer Beschreibung ist davon auszugehen, dass Ihr Loch in der Herzscheidewand sehr klein ist und den Kreislauf nicht bedeutsam belastet (sonst sollte es verschlossen werden). Unter diesen Umständen besteht für Sie keinerlei erhöhtes Risiko für eine (Masern-)Impfung.
Worauf kommt es bei der Wahl an?
Wichtig ist, dass der Schirm in Art und Größe zu Ihrem Herzen, besser in Ihr Herz, passt und das Loch verschließt. Wichtig ist außerdem, dass die implantierenden Ärztinnen und Ärzte mit der Handhabung genau dieses Schirms schon viel Erfahrung haben.
Was müssen Sie beachten? In den ersten sechs Monaten nach der Implantation sollten Sie die von Ihren Ärzten empfohlenen Kontrollen wahrnehmen, die Ihnen verordneten Medikamente zur Blutverdünnung (meist ASS und Clopidogrel) gewissenhaft einnehmen und bei bestimmten notwendigen medizinischen und zahnärztlichen Eingriffen prophylaktisch ein Antibiotikum einnehmen. Danach ist nichts Besonderes mehr zu beachten, was man nicht sowieso bei einer bewusst gesunden Lebensweise zu beachten hätte. Alles Gute für Sie und Ihre Entscheidungen.
Experte
Prof. Dr. med. Christian Jux, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung. Abteilungsleiter der Kinderkardiologie am Universitätsklinikum Gießen.
