Bei einem Todesfall zeigen viele Menschen ihre Anteilnahme. Trotz des schmerzlichen Verlusts möchten Angehörige – häufig im Sinn der/des Verstorbenen – etwas Gutes tun. Sie verzichten auf Blumen und Kränze und bitten stattdessen um Spenden.
Sie können zwischen zwei Möglichkeiten wählen:
Wenn die Deutsche Herzstiftung e.V. nach dem Willen des Verstorbenen oder seiner Angehörigen bedacht werden soll, dann sollte dies aus der Todesanzeige oder dem Trauerbrief hervorgehen. Zum Beispiel:
"Wir bitten im Sinne des Verstorbenen um eine Spende für die Deutsche Herzstiftung e.V. auf das Konto DE71 5005 0201 0000 9030 00 bei der Frankfurter Sparkasse. Stichwort: Trauerfall (Name des Verstorbenen)."
Soll eine Spende ausdrücklich für die Herzforschung oder für herzkranke Kinder bestimmt sein, sollte es in der Todesanzeige oder dem Trauerbrief entsprechend vermerkt werden. Fügen Sie in dem obigen Beispiel nach "Deutsche Herzstiftung e.V." einfach eine Klammer mit dem gewünschten Spendenzweck (Forschung oder herzkranke Kinder) ein.
Für die Angehörigen erstellt die Deutsche Herzstiftung nach etwa sechs bis acht Wochen eine Liste der Kondolenzspender mit dem Gesamtspendenbetrag. Aus Datenschutzgründen darf die Höhe der Einzelspenden nicht weitergegeben werden.
Das Trauerhaus hat die Möglichkeit, ein Sonderkonto bei einem Kreditinstitut einzurichten. Bei der Bitte um Spenden auf ein Sonderkonto empfiehlt sich für den Trauerbrief und/oder die Todesanzeige folgende Formulierung:
"Wir bitten im Sinne des Verstorbenen um eine Spende für die Deutsche Herzstiftung e.V. auf das Sonderkonto ... mit dem Stichwort: Trauerfall (Name des Verstorbenen)."
Nach Auflösung des Sonderkontos überweisen die Hinterbliebenen den Betrag auf das Spendenkonto der Deutschen Herzstiftung. Bei der Überweisung auch bitte das Stichwort: Trauerfall (Name des Verstorbenen) angeben.
In schwierigen Zeiten für Sie da
Gerne leiten wir bereits alles in die Wege und unterstützen Sie in dieser Zeit. Nehmen Sie vorab mit uns Kontakt auf und informieren Sie uns über die Traueranzeige oder den Trauerbrief. So sorgen Sie für einen reibungslosen Ablauf.
Kontakt
- 60323 Frankfurt am Main
- 069 955128-800
- 069 955128-335
- [email protected]
Einem verstorbenen Menschen in besonderer Weise gedenken
Veranlassen Sie im Namen des Verstorben eine "In Memoriam-Spende" zu seinem Geburts- oder Todestag und machen Sie ihn so für viele unvergessen. Damit wird sein Andenken weitergetragen.
Information zur Zuwendungsbestätigung
Alle Kondolenzspender erhalten direkt von der Herzstiftung eine Zuwendungsbestätigung; allerdings nur dann, wenn die vollständige Anschrift angegeben wurde. Denn
Geldzuwendungen an die Herzstiftung sind grundsätzlich steuerlich abzugsfähig.
Wenn ein Sonderkonto eingerichtet wurde, benötigen wir zur Ausstellung von Zuwendungsbestätigungen alle Kontoauszüge mit den Einzahlungen (Kopie genügt) und eine Aufstellung der Kondolenzspender mit vollständigem Namen und Adresse. Keine Zuwendungsbestätigung dürfen wir für Sammelbeträge ausstellen.
Weitere Spendenmöglichkeiten