Anfang Januar 2025 ist die Testphase der elektronischen Patientenakte (ePA) für alle gestartet. Rund 300 Arztpraxen, Zahnarztpraxen, Apotheken und Krankenhäuser nehmen daran teil und testen die ePA dabei im Versorgungsalltag. Sollte diese Testphase erfolgreich verlaufen, wird die elektronische Patientenakte voraussichtlich im Laufe des Frühjahrs bundesweit verfügbar sein.
Die elektronische Patientenakte ist ein modernes System zur digitalen Verwaltung und sicheren Speicherung medizinischer Daten. Sie spielt nicht nur für Herzpatienten eine wichtige Rolle, sondern ist für alle Versicherten von großem Interesse. Erfahren Sie, wie die ePA funktioniert, welche Inhalte gespeichertund welche Schutzmaßnahmen für Ihre sensiblen Daten getroffen werden.
Was ist die elektronische Patientenakte?
Die ePA ist eine digitale Sammlung persönlicher medizinischen Daten. Sie ermöglicht die zentrale Speicherung aller wichtigen Informationen zu Krankheiten und den Ergebnissen von präventiven Untersuchungen.
Dazu gehören Laborberichte, Bildbefunde, Arztbriefe und eine Medikationsliste. In Zukunft sollen auch weitere Daten wie Bilder von Röntgenaufnahmen und ein detaillierter Medikationsplan hinzukommen, der genauere Informationen wie Dosierungen und Einnahmehinweise enthält.
Auch die Versicherten selbst können Daten einstellen, zum Beispiel Vitaldaten aus Fitness-Apps, wenn ihre Krankenkasse ihnen diese Möglichkeit einräumt. Jeder kann selbst entscheiden, welche Daten in seine/ihre ePA reinkommen und wer Einsicht nehmen darf.
Vorteile der ePA für Herzpatienten
Die ePA bietet Vorteile, besonders für Menschen mit Herzkrankheiten. Sie hilft, die Kommunikation zwischen den Ärzten zu verbessern und sorgt für eine effizientere Behandlung.
- Bessere Kommunikation innerhalb des Teams von Ärzten und Pflegekräften:
Hausärzte, Kardiologen, Diabetologen, Nephrologen und schon bald auch Pflegekräfte können mit Einverständnis des Versicherten problemlos auf die gleichen, aktuellen Informationen zugreifen und so eine koordinierte Behandlung sicherstellen. - Diagnosen:
In der ePA sind alle Diagnosen verschlüsselt aufgeführt (ICD-10 kodiert). Diese Kodierung kann auch im Ausland weltweit ausgelesen werden, wo dieser Schlüssel der WHO genutzt wird. Und dies kann dann bei Erkrankungen im Ausland hilfreich sein, damit die dortigen Ärzte wissen, welche Erkrankungen vorliegen. - Vermeidung von Doppeluntersuchungen:
Befunde, Arztbriefe und bald auch Bilder wie Ultraschall, CT und Röntgen werden zentral gespeichert. Dadurch müssen Patienten und Patientinnen keine unnötigen Untersuchungen wiederholen. Das ist besonders hilfreich, wenn sie die Ärztin oder den Arzt wechseln. Auch bei einer Überweisung an eine Fachärztin oder einen Facharzt sind die Daten sofort verfügbar. - Besonderheiten für Herzpatientinnen und -patienten:
Wer viele Medikamente einnimmt – was für Patientinnen und Patienten mit Herzproblemen typisch ist – erhält gleich zum Start der ePA automatisch eine aus allen E-Rezepten erstellte Medikationsliste. Auch der später im nächsten Schritt ebenfalls automatisch erstellte Medikationsplan ist besonders wichtig. Denn bei einer Multimedikation können durch eine besonders gute Überwachung mögliche Neben- und Wechselwirkungen früh erkannt und dann vermieden werden. Dies ist aktuell mit den häufig auf Papier ausgedruckten und eventuell nicht immer aktuellen Medikationsplänen immer noch häufig nicht gegeben. Mit der ePA für alle werden die wichtigen Medikationsdaten immer verfügbar sein – wenn ein Nutzer dies möchte. Auch frei verkäufliche Medikamente, die in der Apotheke erworben werden, werden im Medikationsplan sichtbar sein.
Wie bekommt man die elektronische Patientenakte?
Die ePA wird allen gesetzlich Versicherten automatisch zur Verfügung gestellt, es sei denn, sie widersprechen. Um Zugriff auf Ihre ePA zu erhalten, ist es am einfachsten, wenn die App der jeweiligen Krankenkasse heruntergeladen werden und ein Zugang eingerichtet wird.
Bekommen Kinder auch eine ePA?
Alle gesetzlich Versicherten haben einen Anspruch auf eine ePA. Das gilt auch für Kinder und Jugendliche. Einen möglichen Widerspruch erklärt in diesem Fall der gesetzliche Vertreter oder die Vertreterin, also in der Regel die Eltern. Ab Vollendung des 15. Lebensjahrs können Jugendliche ihre Widerspruchsrechte auch selbst ausüben.
Bekommen auch privat Versicherte eine elektronische Patientenakte?
Privat Versicherte müssen bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob die ePA angeboten wird. Auch hier gilt das Opt-out-Verfahren: Die ePA wird automatisch zur Verfügung gestellt, es sei denn, die Versicherten widersprechen nach einer Information über die ePA durch die private Krankenversicherung.
Freiwillige Nutzung und Widerspruchsrecht
Die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) ist freiwillig. Nutzer haben jederzeit die Möglichkeit, der Speicherung ihrer Daten in der ePA zu widersprechen.
Ein Widerspruch kann einfach bei der Krankenkasse eingereicht werden. Auch im Gespräch mit der Ärztin oder dem Arzt ist das möglich. So können Patientinnen und Patienten verhindern, dass bestimmte Daten in der ePA gespeichert werden.
Sicherheit und Datenschutz
Die elektronischen Gesundheitsdaten werden laut dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) auf sicheren Servern innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) gespeichert, einer speziell geschützten Datenverbindung im Gesundheitswesen. Die Daten sind durch eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung gesichert, was bedeutet, dass sie sowohl beim Speichern als auch bei der Übertragung verschlüsselt werden. Nur autorisierte Personen, wie Ärzte mit ihrem Heilberufeausweis und Patienten mit ihrer Versichertenkarte, haben Zugriff auf die Daten.
Ende Dezember 2024 berichtete allerdings der Chaos Computer Club auf seinem Kongress über Sicherheitslücken, die es theoretisch ermöglicht hätten, mit gefälschten Praxisausweisen oder Gesundheitskarten auf die Gesundheitsdaten in Patientenakten zuzugreifen. Das BMG räumte ein, dass solche Angriffe theoretisch möglich wären, betonte jedoch, dass sie nur unter speziellen Umständen und mit erheblichem Aufwand realisierbar seien. Die für die ePA verantwortliche TI-Betreibergesellschaft Gematik erklärte, dass vor allgemeinen Einführung der ePA für alle, also nach der Testphase, die Probleme gelöst sein würden. Auch Gesundheitsminister Karl Lauterbach kündigte an, dass die ePA erst vollständig ausgerollt werde, wenn alle potenziellen Sicherheitslücken behoben seien.
Forschung mit Gesundheitsdaten
Die in der elektronischen Patientenakte (ePA) gespeicherten Gesundheitsdaten werden auch für Forschungszwecke, zur Verbesserung der Versorgungsqualität und -sicherheit sowie für statistische Zwecke im Bereich der Gesundheitsberichterstattung genutzt. Dazu werden ab Sommer 2025 die Daten in einer pseudonymisierten Form (ohne direkt personenbeziehbare Angaben wie Name und Adresse) an das Forschungsdatenzentrum (FDZ) Gesundheit im Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) weitergeleitet. Versicherte haben die Möglichkeit, der Nutzung ihrer Daten für diese Zwecke jederzeit zu widersprechen, entweder über die ePA-App oder die Ombudsstellen der Krankenkassen. Ein solcher Widerspruch hat keinen Einfluss auf die Nutzung der ePA selbst.
Ist die ePA auch auf EU-Ebene im Ausland nutzbar?
Im Prinzip wäre es möglich, weil in der ePA internationale Softwarestandards verwendet werden. Allerdings dürften in der Regel im Ausland die nötigen Systeme fehlen, damit Ärztinnen und Ärzte dort über die elektronische Gesundheitskarte auf die ePA zugreifen können. Patientinnen und Patienten könnten möglicherweise über die ePA-App Medizinern die wichtigsten Daten im Ausland zugänglich machen. Immerhin sind die Diagnosen gemäß dem WHO-weit genutzten Schlüssel ICD-10 abgespeichert. Das heißt, eine Herzerkrankung wäre auch in einer fremden Sprache für Ärzte zu erkennen.
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Ruth Ney ist Apothekerin und Medizinjournalistin bei der Herzstiftung. Sie koordiniert unter anderem die Podcast-Gespräche "imPULS".