Mit einem Testament haben Sie die Möglichkeit, zum Ausdruck zu bringen, was Ihnen persönlich besonders wichtig ist. Neben Familienangehörigen und geliebten Menschen haben Sie auch die Möglichkeit, gemeinnützige Organisationen – wie die Deutsche Herzstiftung e.V. – zu unterstützen.
Ohne Testament gilt die gesetzliche Erbfolge
Falls Sie kein Testament erstellen wollen, gilt in Deutschland die gesetzliche Erbfolge. Diese ist im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelt. Erbberechtigt sind danach sowohl Ehegatten oder eingetragene Lebenspartner als auch, je nach Konstellation, Kinder oder weitere Verwandte. Mit einem Testament haben Sie jedoch die Möglichkeit, die gesetzlichen Erben von der Erbfolge auszuschließen. In einem solchen Fall billigt das Gesetz den übergangenen nächsten Angehörigen eine Mindestbeteiligung am Nachlass zu. Dies ist der sogenannte „Pflichtteil ". Mehr erfahren Sie in unserer Broschüre.
Mit einem Vermächtnis Gutes tun
Anstatt zum Beispiel die Herzstiftung als Erbin einzusetzen, können Sie durch ein Vermächtnis auch nur einen bestimmten Teil Ihres Nachlasses vererben. Dabei kann es sich um einen Geldbetrag oder um einzelne Gegenstände wie ein Fahrzeug, Schmuck oder Kunstobjekte handeln. Selbstverständlich können Sie auch eine Forderung oder ein Wertpapierdepot vermachen. Der Vermächtnisnehmer wird anders als ein Erbe nicht Gesamtrechtsnachfolger, sondern hat gegenüber dem Erben nur einen rechtlichen Anspruch auf die ihm zugedachten Vermögenswerte.
Die Herzstiftung im Testament bedenken
Wenn Sie die Arbeit der Deutschen Herzstiftung e.V. unterstützen wollen, können Sie in Ihrem Testament die Herzstiftung bedenken. Da wir uns ausschließlich durch Spenden, Mitgliedsbeiträge und Erbschaften finanzieren, sind wir für jede Zuwendung dankbar. Wir haben großen Respekt vor der Entscheidung, die Aufgaben der Herzstiftung auf diese Art und Weise zu unterstützen. Selbstverständlich werden alle Nachlassgelder ausnahmslos und ohne Abzug von Erbschaftssteuern im Sinne der gemeinnützigen Sache verwendet. Sie bestimmen, ob mit dem Vermögen die Herz-Kreislauf-Forschung gefördert, Aufklärungsarbeit geleistet oder herzkranken Kindern geholfen werden soll. Beispiele hierfür sind der Gerd Killian-Fonds zur Stärkung von Forschungsaktivitäten für Kinder mit angeborenem Herzfehler, die Margret Elisabeth Strauß-Projektförderung auf dem Gebiet der dilatativen Kardiomyopathie und der Dr. Ortwin Rusche-Stiftungsfonds für Forschungsvorhaben, die der Innovation von herzchirurgischen Therapieverfahren dienen.
Ein Ratgeber für Sie
Wie soll man ein Testament korrekt verfassen, damit es auch tatsächlich gültig ist und sich später alle daran halten müssen? Lässt sich das Testament nachträglich noch ändern? Was ist neben dem klassischen Nachlass (Vermögenswerte des Erblassers) für den „digitalen Nachlass“ zu beachten? Diese und viele weitere Fragen beantwortet die Deutsche Herzstiftung leicht verständlich in dem Experten-Ratgeber „Testament mit Herz“. Der 40-seitige Ratgeber mit vielen Tipps und Fallbeispielen hilft Formfehler zu vermeiden und ist eine Fundgrube für jeden, der Fragen zu Themen wie Ehegattenerbrecht, eigenhändiges/notarielles Testament, gemeinschaftliches Testament, Erbvertrag, „digitaler Nachlass“, Testament für Familien mit behinderten Familienangehörigen, Vermächtnis und Schenkung hat. Diesen Ratgeber können Sie hier kostenlos bestellen.
Detailliertere Informationen
Häufig gestellte Fragen zur Testament-Erstellung:
Sie können die Deutsche Herzstiftung e.V. als Alleinerbin oder zusammen mit anderen Personen oder (gemeinnützigen) Organisationen als Miterbin einsetzen. Auch ist es möglich die Herzstiftung mit einem Geld- oder Sachvermächtnis zu bedenken. Jeder Beitrag ist für uns wertvoll.
Als gemeinnützige Organisation dürfen wir keine rechtliche Beratung im Einzelfall anbieten. Bitte wenden Sie sich für eine individuelle Beratung in erbrechtlichen Fragen an einen oder eine im Erbrecht tätigen Rechtsanwalt oder Rechtsanwältin, an einen Notar oder eine Notarin. Wenn Sie jedoch mehr über unsere Arbeit und den Umgang mit einer Testamentsspende wissen möchten, helfen wir Ihnen sehr gerne weiter.
Sie können Ihr eigenes Testament grundsätzlich jederzeit ohne Angabe von Gründen als Ganzes oder auch nur in Teilen widerrufen oder abändern. Dies kann durch ein neu abgefasstes Testament erfolgen. Beachten Sie aber, dass ein neues Testament ein früheres nur insoweit aufhebt, als es ihm widerspricht. Es ist daher der sicherste Weg, alle früheren Verfügungen ausdrücklich aufzuheben und das Testament vollständig neu aufzusetzen. Bei gemeinschaftlichen Testamenten und Erbverträgen kann es sein, dass Sie gebunden sind und das Testament nicht von Ihnen allein geändert werden kann. Besonders in diesem Fall ist es oftmals besser, sich von einem Rechtsanwalt beraten zu lassen.
Ein von Ihnen allein errichtetes („einseitiges“) Testament regelt lediglich, was nach Ihrem Ableben geschehen soll. Zu Lebzeiten können Sie weiterhin frei über Ihr Vermögen verfügen.
Ja. Sie können es entweder uns überlassen zu entscheiden, in welchem Bereich Ihre Hilfe gerade am nötigsten ist oder dies in Ihrem Testament selbst genau festlegen. Beispielsweise bestimmen Sie, ob Ihr Vermögen der Arbeit unserer Kinderherzstiftung zugutekommen oder die Herz-Kreislauf-Forschung gefördert werden soll. Wir achten streng darauf, dass die Auflagen in Ihrem Testament erfüllt werden. Jährlich werden zudem auch die Erträge aus unseren Nachlässen von einer unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Rahmen der Jahresabschlussprüfung einer zusätzlichen Kontrolle unterzogen. Die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers steht Ihnen selbstverständlich ebenfalls offen. Mehr hierzu finden Sie in unserer Broschüre.
All denjenigen gegenüber, die uns mit einer testamentarischen Spende unterstützt haben, empfinden wir große Dankbarkeit. Um Ihr Andenken zu bewahren, haben wir im Foyer unseres Hauses ein großes Herz in Erinnerung an unsere Testamentsspender aufgehängt. Auf Tafeln, die auf dem Herz aufgebracht werden, werden die Namen der Verstorbenen eingraviert, die uns testamentarisch bedacht haben. Zudem berichten wir in nahezu jeder Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift HERZ heute über Personen, die uns in ihrem Testament berücksichtigt haben, und ihre Beweggründe. Dies gilt natürlich nicht, wenn es gerade Ihr Wunsch ist, anonym zu bleiben.
Ansprechpartner
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Unser Informationsangebot
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Ihr Testament mit Herz
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