Das Auto ist für viele im Alltag privat wie beruflich unverzichtbar. Gerade nach einer anstrengenden Operation oder dem Einsetzen eines Herzschrittmachers stellt sich für Betroffene die Frage, ab welchem Zeitpunkt man wieder fahrtüchtig ist. Die Deutsche Herzstiftung empfiehlt daher Betroffenen, sich vom Arzt beraten zu lassen und die Fahrtüchtigkeit ärztlich abzuklären.
Kontrollverlust am Steuer – mögliche Ursachen
Herzkreislauf-Erkrankungen können Ursache für Unfälle im Straßenverkehr sein. Der Grund dafür ist meist eine plötzlich einsetzende verminderte Durchblutung des Gehirns aufgrund eines Blutdruckabfalls, der mit und ohne Herzrhythmusstörungen auftreten kann. Auch eine schwere körperliche Beeinträchtigung, etwa bei Herzschwäche oder in der Erholungsphase nach einer großen Operation, kann das sichere Führen eines Fahrzeugs verhindern.
Was der Gesetzgeber sagt
In der Fahrerlaubnisverordnung heißt es: „Wer sich infolge körperlicher oder geistiger Beeinträchtigungen nicht sicher im Verkehr bewegen kann, darf am Verkehr nur teilnehmen, wenn Vorsorge getroffen ist, dass er andere nicht gefährdet“. Die Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) beschreibt für verschiedene Erkrankungen, darunter auch Herz- und Gefäßkrankheiten, wann bei einer Krankheit keine oder wann nur eine bedingte Fahreignung besteht. Die aktuellen Leitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) und die Verordnung zur Fahreignung bei Herz-Kreislauf-Erkrankungen datieren vom 24. Mai 2018. Diese EU-weit geltenden Vorschriften bilden die Basis der derzeitigen Leitlinien der Bundesanstalt für Straßenwesen und der Anlage 4 der FeV.
Ein plötzlicher Kontrollverlust am Steuer ist nicht vorherzusehen. Fühlen Sie sich am Steuer unwohl sollten Sie jedoch sofort anhalten und warten bis sich der Zustand verbessert hat.
Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Fahreignung
Bei einer Herzfrequenz unter 30 Schlägen pro Minute kann Bewusstlosigkeit aufgrund einer zu geringen Durchblutung des Gehirns auftreten. In solchen Fällen wird – sofern keine vorübergehende Ursache für die Herzrhythmusstörung festgestellt wurde – ein Herzschrittmacher implantiert. Wenn der Schrittmacher ordnungsgemäß arbeitet, sind Pkw-Fahrer mit langsamem Herzschlag nach der Implantation wieder fahrtüchtig. Bei einem zu schnellen Herzschlag, der zu Bewusstlosigkeit führen kann, dürfen weder Pkw- noch Lkw-Fahrer hinters Steuer. Erst nach einer effektiven Therapie ist das Autofahren für sie wieder möglich.
Patienten mit einem implantierten Defibrillator dürfen drei Monate nicht Auto fahren, nachdem das Gerät einen Schock ausgelöst hat, um eine bedrohliche Herzrhythmusstörung zu verhindern. Besteht eine instabile Situation, kann es erforderlich sein, das Fahrverbot zu verlängern. Dies wäre z. B. der Fall, wenn sich im ICD-Speicher gehäuft Rhythmusstörungen finden, die zwar zu keiner Schockabgabe geführt haben, aber sich nicht als unbedenklich einstufen lassen. Generell sollten sich Fahrer mit Defibrillator im Straßenverkehr sehr defensiv verhalten, rät Professor Dr. Hermann H. Klein, Experte der Deutschen Herzstiftung e.V.
Ist die akute Phase des Herzinfarkts komplikationslos überstanden und droht keine Herzschwäche, darf nach der Entlassung aus dem Krankenhaus das Auto wieder bewegt werden. Bei schweren Verläufen ist eine mindestens vierwöchige Pause geboten. Je nachdem, welche Komplikationen aufgetreten sind und wie stark die Herzleistung eingeschränkt ist, müssen Patienten das Auto manchmal sogar noch länger stehen lassen.
Ist der diastolische Wert dauerhaft erhöht und liegt bei über 100 mm Hg, müssen die Patienten sich regelmäßigen Kontrolluntersuchungen unterziehen, um die Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten. Ist der Wert noch höher oder treten Folgeerkrankungen wie Augenhintergrundveränderungen, Blutgefäßverengungen oder Nierenschädigungen auf, ist das vor allem für Berufskraftfahrer problematisch. Bei Privatfahrern wird es ab einem unteren Wert von 130 mm Hg ernst. Ein Fahrverbot kann die Folge sein. Auch besteht keine Fahreignung, wenn der Bluthochdruck mit ausgeprägten Kopfschmerzen oder Sehstörungen einhergeht.
Autofahren mit Herzinsuffizienz ist kein Problem, wenn die Herzschwäche noch nicht stark ist. Generell besteht zwar bei Herzschwäche das Risiko, dass Symptome wie Herzrhythmusstörungen, Atemnot, Schwindel oder Konzentrationsverlust die Fahrtüchtigkeit beeinträchtigen, allerdings verringert die Behandlung der Herzschwäche auch diese Symptome. Auch ist die Therapietreue eine wichtige Voraussetzung für die Fahreignung. Ist die Herzschwäche jedoch schon so ausgeprägt, dass Luftnot bereits in Ruhe besteht, ist keine Fahreignung mehr gegeben. Für sie ist das Risiko zu groß.
Experte
Prof. Dr. med. Hermann Hubert Klein war von 1995 bis 2015 Chefarzt der Med. Klinik II (Schwerpunkt Kardiologie) des Lehrkrankenhauses Idar-Oberstein. Seit 2015 berät er Assistenzärzte im Kardiologischen Hintergrunddienst des Klinikum Warburg bei der Betreuung von Patienten mit kardiologischem Schwerpunkt.
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Fahreignung (2020)
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Sicher Autofahren als Herzpatient (2019)
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Unsere Quellen:
- Internet: https://www.ratgeber-herzinsuffizienz.de/de/leben-mit-herzinsuffizienz/alltag/autofahren