Schade, dass wir Sie als wichtiges Herzstiftungsmitglied verlieren. Geben Sie uns die Chance, Sie weiterhin als Mitglied bei der Herzstiftung zu halten. Sollte der Kündigungsgrund ein finanzieller Engpass sein, so bieten wir Ihnen gern die Änderung des Abbuchungsmonats oder Abbuchungsrhytmus (jährlich, halbjährlich, quartalsweise) an. Für eine Abstimmung freuen wir uns über Ihren Anruf unter 069 955128-800.
Falls Sie sich sicher sind, kann eine Kündigung der Mitgliedschaft satzungsgemäß durch schriftliche Erklärung zum Jahresende (31.12.) erfolgen. Senden Sie uns Ihre Kündigung schriftlich an mitglieder@herzstiftung.de, tragen Sie unten Ihre Daten ein oder nutzen das Formular als PDF.
Ansprechpartner
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