In der Regel finanzieren wir Projekte in der Größenordnung von 80.000 Euro und einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren. Gerade vielen jüngeren Forschern bieten wir eine Zukunftsperspektive, indem wir die nötige Anschubfinanzierung geben und ihnen den oft schwierigen Weg in die Wissenschaft ein wenig ebnen. Die Anträge werden über die Herzstiftung oder über ihre Tochter, die Deutsche Stiftung für Herzforschung, abgewickelt. Sie können sich mit dem Formular unten bewerben.
Wir legen ausdrücklich Wert darauf, patientennahe Forschung zu fördern. Wir unterstützen Projekte, von denen wir erwarten, dass die Ergebnisse in Zukunft einer breiten Öffentlichkeit zugutekommen werden.
Konkret finanzieren wir
- Forschungsaufträge im Bereich Grundlagenforschung (Gebiete: Vorbeugung, Diagnostik, Therapie, Nachbehandlung)
- Klinische Studien
- Wissenschaftliche Personalstellen oder Hilfskräfte für einen bestimmten Zeitraum
Richtlinien und Antragsverfahren
Alle eingehenden Anträge unterliegen einem sorgfältigen Begutachtungsverfahren. Zu Beginn prüfen mindestens zwei Fachgutachter die Förderungswürdigkeit. Ihr Votum sowie alle Unterlagen werden anschließend dem Wissenschaftlichen Beirat zugeleitet. Dieses Gremium spricht Empfehlungen an den Vorstand aus, der die endgültige Entscheidung über die Vergabe der Fördermittel trifft.
- Bewerben können sich sowohl jüngere Forscher/innen als auch versierte Wissenschaftler/innen bis zu einem Alter von 40 Jahren.
- Die Höhe der Fördermittel für ein Projekt liegt bei etwa 40.000 bis 80.000 Euro.
- In der Regel finanzieren wir keine Geräte.
- Wir erwarten Ihre Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit, unter anderem in Form von laienverständlichen Informationen für die Pressearbeit.
Bitte den Förderantrag unten downloaden, ausfüllen und das Formular absenden.
Die Vergabe von Fördermitteln durch die DSHF bezweckt die Förderung der grundlagenbezogenen und klinischen Forschung im Bereich der Vorbeugung, der Diagnostik, der Therapie und der Nachbehandlung von Herz- und Kreislauf-Erkrankungen bevorzugt bei patientenbezogenen Zielsetzungen.
Die Vergabe von Fördermitteln durch die DSHF bezweckt die Förderung der grundlagenbezogenen und klinischen Forschung im Bereich der Vorbeugung, der Diagnostik, der Therapie und der Nachbehandlung von Herz- und Kreislauferkrankungen bevorzugt bei patientenbezogenen Zielsetzungen.
1. Anträge auf Förderung können von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, die auf dem Gebiet der Herz-Kreislaufforschung in Deutschland tätig sind, jederzeit gestellt werden und sind bei der Geschäftsstelle der
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Deutsche Stiftung für Herzforschung
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Bockenheimer Landstr. 94-96
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60323 Frankfurt am Main einzureichen
2. Mitglieder des Wissenschaftlichen Beirates oder des Vorstandes der DSHF, nicht deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sind von der Antragsstellung ausgeschlossen. Die Förderung ist als Anschubfinanzierung zu betrachten und hat als Zielgruppe Nachwuchsforscherinnen / Nachwuchsforscher bis zum 40. Lebensjahr.
3. Der Antrag ist online oder in zweifacher Ausfertigung per Post mit den dafür vorgesehenen Antragsformularen an die DSHF zu schicken. Die Formulare können unten heruntergeladen werden. Alle gemäß den Formularen erforderlichen Unterlagen sind dem Antrag beizufügen. Die Projektleiterin / der Projektleiter hat mitzuteilen, ob ein gleich lautender Antrag oder Teilinhalte aus ihm an anderer Stelle zur Förderung eingereicht worden sind oder sein Antrag Teilinhalt eines auch von anderer Seite geförderten Projekts ist.
4. Teilprojekte aus Forschungsverbünden können nur dann gefördert werden, wenn deren Eigenständigkeit hinreichend erkennbar und begründet ist.
5. Der Antrag wird in der Regel zwei Fachgutachtern zur Beurteilung vorgelegt. Über den Antrag entscheidet der Vorstand der DSHF auf Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats nach Begutachtung und Maßgabe der zur Verfügung stehenden Mittel. In der Regel werden Projekte in der Größenordnung von bis zu € 80.000 und einer Laufzeit von bis zu zwei Jahren gefördert.
6. Die schriftliche Zusage der Projektförderung der DSHF begründet erst dann einen Anspruch auf Auszahlung der bewilligten Gelder, wenn die für das Vorhaben notwendigen behördlichen und sonstigen Genehmigungen bei der DSHF vorliegen (u. a. Ethikvotum, Tierversuchsgenehmigung).
7. Zeitablauf und Finanzplan für das Forschungsprojekt müssen detailliert dargestellt werden und daraus die entstehenden Kosten im Jahresverlauf schlüssig hervorgehen.
8. Gemäß Auszahlungsplan ist, bei einer Laufzeit über einem Jahr, nach einem Jahr bei der Geschäftsstelle der DSHF unaufgefordert ein Zwischenbericht (als PDF- Datei oder per Post) über die bis dahin durchgeführten Arbeiten einzureichen. Auf dieser Grundlage erfolgt eine Begutachtung des Projektfortschritts in der Regel durch die Erstgutachter, deren Voten über die Weiterförderung entscheiden.
9. Spätestens ein Jahr nach Beendigung des Projektes sind der Geschäftsstelle der DSHF unaufgefordert ein Abschlussbericht (als PDF- Datei oder per Post) über das durchgeführte Projekt sowie ein von der Drittmittelstelle bestätigter Mittelverwendungsnachweis (siehe Nr. 17) vorzulegen. Alternativ zum Abschlussbericht kann eine zeitnah aus dem Projekt hervorgegangene Publikation eingereicht werden. Der Abschlussbericht bzw. die Publikation muss die Zielsetzung des Projektes, die angewandten Methoden und die verwendeten Materialien sowie die Ergebnisse und Auswirkungen auf die Praxis wiedergeben und ggf. eine Auflistung der weiteren aus dem Projekt hervorgegangenen Publikationen etc. enthalten. Später erscheinende Veröffentlichungen und Abstracts aus Ergebnissen des Förderprojekts sind nachzureichen.
10. Veröffentlichungen sind mit dem Zusatz: ”gefördert durch die Deutsche Herzstiftung/Deutsche Stiftung für Herzforschung“ oder entsprechend auf Englisch „supported by the German Heart Foundation/German Foundation of Heart Research” zu versehen und unaufgefordert der DSHF zuzuleiten.
11. Die Finanzmittel werden für Personal- und Laborkosten sowie für Verbrauchsmaterial zur Verfügung gestellt. Geräte und Gerätezubehör können von der DSHF in der Regel nicht finanziert werden.
12. Die DSHF ist bei der Vergabe von Fördermitteln für Forschungsvorhaben internationalen Standards verpflichtet und folgt dem sogenannten „3R“-Prinzip mit dem Ziel der Reduzierung (Reduction), resp. Verfeinerung (Refinement) von Tierversuchen und der Entwicklung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden (Replacement).
13. Die Finanzmittel sind ausschließlich für den im Antrag genannten Zweck zu verwenden. Sollte sich der Verwendungszweck während der Laufzeit des Projektes ändern oder die Absicht bestehen, Gelder umzuwidmen, muss zuvor ein entsprechender, formloser Antrag gestellt und dessen Beantwortung abgewartet werden. Sollten sich entscheidende Eckpunkte hinsichtlich des Projektes ändern, wie z. B. das Ausscheiden einer Mitantragstellerin / eines Mitantragstellers aus dem Projekt oder die Einstellung einer anderen Mitarbeiterin / eines anderen Mitarbeiters als bisher vorgesehen, ist die Geschäftsstelle der DSHF unverzüglich schriftlich zu informieren und ggf. die Übernahme des Forschungsvorhabens durch eine andere Nachwuchswissenschaftlerin / Nachwuchswissenschaftler mitzuteilen.
14. Die DSHF hat das Recht, zu jeder Zeit Auskunft über den Stand und Verlauf des geförderten Projekts zu erhalten. Umgekehrt ist die Projektleiterin / der Projektleiter verpflichtet, der DSHF unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen, wenn sich grundlegende Rahmenbedingungen ändern, die Voraussetzungen für die Bewilligung des Förderantrags waren, oder sich sonstige Dinge ereignen, die die Förderzusage im Nachhinein abwandeln oder in Frage stellen (z. B. Abbruch oder Abwandlung des Forschungsvorhabens, Wechsel der Erstantragstellerin / des Erstantragstellers, Umwidmung beantragter Gelder).
15. Nach Abschluss des Projekts noch vorhandene, nicht verbrauchte Fördermittel sind unverzüglich an die DSHF zurückzuzahlen. Das gilt auch für den Fall, dass zuvor erteilte notwendige behördliche Genehmigungen im Verlauf des Projektes widerrufen oder zurückgenommen wurden. Eine Rücknahme (§ 48 VwVfG) oder einen Widerruf (§ 49 VwVfG) notwendiger Genehmigungen durch die zuständige Behörde hat die Projektleiterin / der Projektleiter der DSHF unverzüglich mitzuteilen.
16. Die ausgezahlten Mittel können von der DSHF zurückgefordert werden, sofern diese nicht dem genehmigten Zweck zugeführt oder nicht im Sinne der Richtlinie 2001/20/EG über die Anwendung der guten klinischen und wissenschaftlichen Praxis (GCP-Richtlinie) verwendet worden sind. Die in der „WMA (World Medical Association)-Deklaration von Helsinki – Ethische Grundsätze für die medizinische Forschung am Menschen“ aufgeführten Grundsätze sind bei der Durchführung des Forschungsprojektes strikt zu beachten.
17. Nach Ablauf der Förderung ist ein Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Zudem ist von der Projektleiterin / vom Projektleiter zu bestätigen, dass die Ausgaben notwendig waren und mit den Mitteln sparsam umgegangen worden ist. Abschließend ist von der die Mittel verwaltenden Institution eine bestätigende Abschlussrechnung einzureichen.
18. Werden die bewilligten Gelder durch die Projektleiterin / den Projektleiter länger als sechs Monate nach Erhalt der schriftlichen Zusage nicht abgerufen und / oder unaufgefordert keine nachvollziehbaren Gründe dafür genannt, erlischt der Anspruch auf Auszahlung. Ist dieser Anspruch einmal erloschen, kann die Förderung des Projekts nur durch Neuantrag und positive Neubegutachtung erfolgen.
19. Die DSHF möchte die Ergebnisse der Forschungsprojekte der Fachwelt sowie der interessierten Öffentlichkeit zugänglich machen. Daher erwartet sie von den Projektleitern die Bereitschaft, bei der Veröffentlichung der Ergebnisse in geeigneter Form mitzuwirken und deren Namen verwenden zu dürfen.
20. Die Projektleiterin / der Projektleiter verpflichtet sich, innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der schriftlichen Zusage der DSHF unaufgefordert eine für den medizinischen Laien verständliche Pressemeldung auf einer, maximal zwei DIN A 4 Seiten zu verfassen, die im Namen der DSHF veröffentlicht werden kann. Wenn bereits Teilergebnisse des Projekts für die Öffentlichkeit von Interesse sind, ist die DSHF unaufgefordert darüber in Kenntnis zu setzen. Dem Abschlussbericht ist eine für den medizinischen Laien verständliche Pressemitteilung (eine, maximal zwei DIN A 4 Seiten) über die Ergebnisse des Projekts beizulegen.
21. Sollte die Projektleiterin / der Projektleiter in den Medien – Presse, Rundfunk, Fernsehen, Agentur, elektronische Medien o.Ä. – das Forschungsprojekt vorstellen, so ist die DSHF zu informieren. Die Projektleiterin / der Projektleiter verpflichtet sich, bei jeder etwaigen Vorstellung des Projektes auf dessen Förderung durch die DHSF (s. Abs.10) hinzuweisen.
22. Im Einzelfall können mit der Projektleiterin / dem Projektleiter andere Vereinbarungen getroffen werden. Diese haben nur Gültigkeit, wenn sie schriftlich fixiert werden und von beiden Seiten unterzeichnet worden sind.
Die Richtlinien zur Vergabe von Fördermitteln der Deutschen Stiftung für Herzforschung (DSHF) können Sie auch hier nachlesen.
Antrag Forschungsförderung
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Antrag auf Forschungsförderung
PDF: 152,13 KB -
Hinweise zum Forschungsantrag
PDF: 80 KB
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