Uns ist es ein sehr großes Anliegen, Ihren letzten Willen mit Umsicht und Sorgfalt zu erfüllen. Nachfolgend erhalten Sie alle wichtigen Antworten zur Abwicklung.
Wie erfährt die Deutsche Herzstiftung von meinem letzten Willen?
In der Regel erfährt die Deutsche Herzstiftung erst von Ihrem letzen Willen, wenn uns das Nachlassgericht das eröffnete Testament übersendet. Jeder, der ein Testament findet, muss es beim Nachlassgericht abgeben. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Gerne können Sie uns aber auch vorab informieren und uns eine Kopie Ihres letzten Willens zukommen lassen.
Wer kümmert sich um die Abwicklung?
Als Erbin wird die Deutsche Herzstiftung zu Ihrer sogenannten Gesamtrechtsnachfolgerin. Das heißt, wir rücken in alle Ihre Rechte und Pflichten ein. Die Deutsche Herzstiftung verfügt über qualifiziertes Personal, das sich jedem einzelnen Nachlass ausführlich widmet und alle notwendigen Schritte in die Wege leitet. Sind die Entfernungen groß, arbeiten wir häufig mit Anwälten vor Ort zusammen oder erhalten Unterstützung von unseren ehrenamtlichen Beauftragten. Wichtig ist uns hierbei, dass die Abwicklung in Würde geschieht und gleichzeitig die Kostenseite beachtet wird, damit die Nachlassmittel möglichst ungeschmälert unseren Aufgaben zufließen können.
Deutsche Herzstiftung trägt das Erbschaftssiegel
Muss die Deutsche Herzstiftung Erbschaftssteuer bezahlen?
Die Deutsche Herzstiftung ist als gemeinnützig anerkannte Organisation von der Erbschaftssteuer befreit. Das Erbe oder Vermächtnis fließt daher ohne Erbschaftssteuerabzug unseren gemeinnützigen Aktivitäten zu.
Was ist, wenn eine Immobilie zum Nachlass gehört?
Gehört eine Immobilie zum Nachlass, wird von uns in aller Regel ein neutrales Sachverständigengutachten zur Wertermittlung eingeholt, damit der bestmögliche Verkaufserlös erzielt werden kann. Den Hausrat verwerten wir oftmals im Rahmen der von uns übernommenen Haushaltsauflösung in Zusammenarbeit mit seriösen Auktionshäusern.
Kümmert sich die Deutsche Herzstiftung um die Pflege meines Grabes?
Unserer besonderen Verantwortung gegenüber den uns bedenkenden Menschen sind wir uns stets bewusst. So übernehmen wir im Bedarfsfall auch die Grabpflege. Bitte beachten Sie: Damit auch Ihre Bestattungswünsche erfüllt werden sollten, sollten Sie diese jedoch nicht ins Testament schreiben. Oft vergehen mehrere Wochen bis ein Testament vom Gericht eröffnet wird, was für die Bestattung zu spät ist. Überlegen Sie, ob es für Sie sinnvoll ist, einen Bestattungsvertrag abzuschließen. Dabei legen Sie den genauen Ablauf Ihrer Bestattung fest und zahlen die Bestattungskosten zu Lebzeiten.
Was passiert mit meinen Bankkonten?
Grundsätzlich bekommen nur die Personen Zugang zu Konto, Depot und Safe, die sich als legitime Erben ausweisen können. Die Legitimation erfolgt üblicherweise durch einen Erbschein, den das Nachlassgericht auf Antrag der Erben ausstellt und der bei der Bank vorgelegt werden muss. Auch ein notarielles Testament ist in der Regel zur Legitimation ausreichend. So verhindern die Banken, dass Unbefugte auf die Nachlasskonten zugreifen können. Sobald der Zugriff genehmigt ist, können die Erben selbst, das heißt eventuell auch die Deutsche Herzstiftung, über das Bankkonto verfügen und die weitere Abwicklung organisieren.
Detailliertere Informationen
Ansprechpartner
- 60323 Frankfurt am Main
- 069 955128-123
- 069 955128-313
- quiring@herzstiftung.de
Unser Informationsangebot
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Ihr Testament mit Herz
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