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Können herzkranke Patienten Organe spenden?

Erfahren Sie, inwieweit Herzpatienten Organe spenden können und welche Einschränkungen es gibt.

illustration, organspende, leber
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Der bundesweite Tag der Organspende findet jedes Jahr am ersten Samstag im Juni statt. Anlässlich dieses Aktionstages haben wir bei der Deutschen Stiftung Organtransplantation nachgefragt, inwieweit Herzpatienten Organe spenden können und welche Einschränkungen es gibt.

Schließt eine Herzerkrankung eine Organspende aus?

Eine Herzerkrankung schließt eine Person keineswegs grundsätzlich als Spender aus. Es wird sehr genau zwischen dem erkrankten Organ – dem Herzen – und allen anderen Organen unterschieden. Auch wenn das Herz geschädigt ist, können andere Organe gesund und für eine Spende mit anschließender Transplantation geeignet sein. Neben der Spende von Organen ist bei herzkranken Patienten oft eine Gewebespende möglich, beispielsweise Augenhornhaut, Haut, Sehnen oder Knochen.

Kann ein herzkranker Patient sein Herz spenden?

Grundsätzlich wird für jede Organspende sehr sorgfältig geprüft, ob das betroffene Organ aus medizinischer Sicht transplantiert werden kann. Wenn das Herz eines herzkranken Spenders aufgrund der Erkrankung nicht mehr ausreichend funktionsfähig für einen Empfänger ist, kann es als Organ nicht gespendet werden. Möglicherweise können aber die Herzklappen, sofern sie intakt sind, als Gewebespende infrage kommen.

Welche Vorerkrankungen des Herzens schließen die Spende eines Herzens für eine Transplantation in jedem Fall aus?

Wenn das Herz strukturell geschädigt ist, ist es für eine Organspende in der Regel aus­geschlossen. Beispiele für schwere strukturelle Herzerkrankungen sind eine ausgeprägte koro­nare Herzkrankheit (verengte oder verschlosse­ne Herzkranzgefäße), der unmittelbare Zustand nach einem Herzinfarkt, hochgradige Schäden der Herzklappen oder eine schwere Herzmus­kelerkrankung. War das Herz bereits im Körper des Spenders nicht mehr ausreichend leistungs­fähig, etwa wegen schwerer Herzschwäche, ist es für eine Transplantation nicht verwendbar. 

Gibt es allgemeine Gründe, die herz­kranke Patienten von einer Organspende ausschließen?

Es gibt nur wenig Diagnosen, die einen gene­rellen Ausschluss der Organspende bedingen. Um das Übertragungsrisiko von Erkrankun­gen, die den Erfolg der Transplantation gefähr­den oder für den Organempfänger in seltenen Fällen lebensbedrohlich sein könnten, so gering wie möglich zu halten, wird jeder Organspen­der nach dem Feststellen des unwiderruflichen Funktionsausfalles des Gehirns – das heißt un­mittelbar vor der Organentnahme – einer sorg­fältigen medizinischen Untersuchung  unter­zogen.

Ausschlussgründe, die auch für herzkranke Patienten gelten, sind Infektionen (beispiels­weise HIV, Tuberkulose), eine gesicherte und nicht erfolgreich behandelte Sepsis, nicht be­handelbare Infektionen oder eine Entzündung des Gehirngewebes beziehungsweise der Hirn­häute mit unbekannten Erregern. 

Liegt aktuell eine behandlungsbedürftige bösartige Tumorerkrankung vor, dürfen keine Organe entnommen werden. Hat eine Person eine länger zurückliegende Tumorerkrankung, wird sehr detailliert überprüft, ob eine Organ­spende infrage kommt, und von Fall zu Fall entschieden. Wichtig ist, dass das Alter allein kein medizinischer Ausschlussgrund für eine Organspende ist.

Kann ich als Herzkranker einen Organ­spendeausweis haben?

Wer herzkrank ist, kann einen Organspen­deausweis ausfüllen, die Spendenbereitschaft mit „Ja“ ankreuzen, eine uneingeschränkte oder eine eingeschränkte Zustimmung nur für be­stimmte Organe oder Gewebe geben. Unter der Rubrik „Besondere Hinweise“ lassen sich Vor­erkrankungen vermerken. 

Die Entscheidung zur Organspende kann auch in einer Patientenverfügung oder im Organspende­register dokumentiert werden. Letztendlich entscheiden die Ärztinnen und Ärzte, die das Organ entnehmen, ob sich im Fall einer möglichen Spende ein Organ für die Transplantation eignet oder nicht.

Was ist, wenn ich nicht oder nicht mehr spenden will?

Der Organspendeausweis lässt sich auch nutzen, um einer Organspende ausdrücklich zu widersprechen. Wer seine Meinung ändert, kann den Ausweis einfach wegwerfen oder neu ausfüllen. Auch der Eintrag im Organspende­Register kann jederzeit geändert werden. Be­sonders wichtig ist es, mit den Angehörigen über die Entscheidung zu sprechen, damit diese im gegebenen Fall den Willen des ihnen nahe­stehenden Menschen kennen. 

Beeinträchtigt die Entscheidung zur Organspende meine Therapie?

Ärztinnen und Ärzte sind der bestmöglichen Behandlung und Lebensrettung verpflichtet. Eine Organspende wird erst geprüft, wenn jede Therapie ausgeschöpft ist. Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende beeinflusst nicht, ob und wie intensiv versucht wird, das Leben zu retten. 

Und wenn ich selbst ein Spenderherz brauche?

In einem Transplantationszentrum wird nach umfassenden Untersuchungen entschie­den, ob eine Listung bei Eurotransplant erfolgt. Entscheidend sind die Dringlichkeit und die Erfolgsaussichten nach der Transplantation, etwa längerfristiges Überleben, ausreichende Funktion des Spenderherzens, verbesserte Le­bensqualität.

Unser Informationsmaterial

Hier finden Sie eine Übersicht über alle Informationsmaterialien, die Sie kostenfrei bei der Herzstiftung anfordern können. Unsere Infomaterialen sind stets unabhängig und werbefrei.

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  1. Der Organspendeausweis hilft Ihnen dabei, die eigene Entscheidung rechtlich verbindlich festzuhalten. Fordern Sie den Ausweis hier an.
  2. Wann braucht ein Herzpatient definitiv ein neues Herz, wann hilft eine künstliche Pumpe? Hören Sie, was ein Kardiologe und ein Herzchirurg sagen.
  3. Die Warteliste für ein Spenderherz ist lang. Geforscht wird daher an Alternativen wie Kunst- oder Schweineherzen. So ist der aktuelle Stand.

Kontakt

Deutsche Stiftung Organtransplanta­tion