Gemeinsam sind wir eine starke Gemeinschaft
Die Deutsche Herzstiftung e.V. setzt sich für Ihre Gesundheit und Ihr Leben ein. Wir kämpfen für eine bessere Versorgung der Herzpatienten, engagieren uns in der Prävention und vertreten die Interessen der Patienten gegenüber Krankenkassen und dem Gesetzgeber. Unsere unabhängige Aufklärung über Herzkrankheiten geschieht aus erster Hand, denn renommierte Herzspezialisten geben ihr Wissen in verständlicher Form und auf dem aktuellen Stand der Medizin weiter. Mit Ihrer Mitgliedschaft sichern Sie unsere umfassende Arbeit rund um Herz-Kreislauf-Erkrankungen und unterstützen die patientennahe Herzforschung. Ihre Mitgliedschaft unterstützt die Medizin der Zukunft - damit Sie gesund bleiben.
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Eine Mitgliedschaft rettet Leben
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Häufige Fragen zur Mitgliedschaft:
Ein wichtiger Grund ist für viele die Unabhängigkeit der Herzstiftung. In HERZ heute und im Herzstiftungs-Newsletter wird z. B. regelmäßig ohne Beeinflussung durch die Pharmaindustrie darüber informiert, welche Therapien bei welcher Herzerkrankung tatsächlich zu empfehlen sind oder welche Herzmedikamente man wegen Nebenwirkungen nicht nehmen sollte.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Hier finden Sie Stimmen unserer Mitglieder.
Der Jahresbeitrag ist mit 36 Euro bewusst niedrig gewählt, um möglichst vielen Menschen die Mitgliedschaft zu ermöglichen.
Wir freuen uns, dass Sie an einer Mitgliedschaft bei uns interessiert sind.
Gerne können Sie den folgenden Antrag herunterladen und per Post an unsere Adresse oder direkt im PDF ausfüllen und per E-Mail an mitglieder@herzstiftung.de schicken.
Kreditinstitut: Commerzbank Frankfurt
IBAN: DE94 5008 0000 0090 0060 00
BIC: DRESDEFFXXX
Verwendungszweck: Mitgliedsnummer/ Beitragsjahr
Ja. Wenn auch Sie jemanden kennen, dem Sie gerne etwas Gesundheit schenken wollen, können Sie einfach hier das Formular für die Geschenkmitgliedschaft ausfüllen.
Da die Herzstiftung eine gemeinnützige Organisation ist, können Sie den Mitgliedsbeitrag und auch Spenden an die Herzstiftung von der Steuer absetzen.
Eine Kündigung der Mitgliedschaft kann satzungsgemäß durch schriftliche Erklärung zum Jahresende (31.12.) erfolgen.