Gemeinsam im Einsatz für gesunde Herzen
Millionen Menschen in Deutschland leiden an einer Herz-Kreislauf-Erkrankung. Leider sterben auch heute noch die meisten Patienten an den Folgen einer solchen Krankheit. Deshalb engagiert sich die Deutsche Herzstiftung mit allen ihren Möglichkeiten dafür, die medizinische Versorgung der Betroffenen zu verbessern und die hohe Sterblichkeitsrate zu senken.
Dank Ihrer Spende sind wir gemeinsam mit Ihnen in der Lage, die patientennahe Herzforschung voranzutreiben, Herz-Patienten und ihre Angehörigen kompetent und unabhängig über Herzerkrankungen und entsprechende Therapiemöglichkeiten zu informieren, Präventionsmaßnahmen zu fördern und Kinder mit angeborenem Herzfehler auf ihrem Lebensweg zu stärken. Auf diese Weise können wir nachhaltig zu einer besseren Lebensqualität chronisch herzkranker Menschen beitragen sowie die Krankheitslast und Sterblichkeit aufgrund von Herz-Kreislauf-Erkrankungen verringern.
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Als eine gemeinnützige Organisation, die sich in erster Linie dem Wohl der Patienten verpflichtet, verzichten wir ganz bewusst auf Zuwendungen der Pharma- und Medizingeräteindustrie. Mit Ihrer Spende tragen Sie also maßgeblich dazu bei, dass wir Herz-Patienten und andere Interessenten nicht nur kompetent, sondern auch objektiv, neutral und unabhängig über Ursachen, Diagnostik, Behandlung und Therapie von Herzerkrankungen informieren können.
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- bei einer Überweisung am Bankschalter oder online sollten Sie die Überweisung spätestens bis Freitag, den 27.12.2024 vornehmen.
- bei einer Spende per Einzugsermächtigung muss der Lastschriftsauftrag spätestens bis Sonntag, den 22.12.2024 (24:00 Uhr) bei der Herzstiftung eingehen.
- Spenden mittels Kreditkarte oder PayPal sind noch bis zum 31.12. möglich.
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Spenden an die Deutsche Herzstiftung sind ebenso steuerlich abzugsfähig wie der Jahresbeitrag für die Herzstiftungs-Mitgliedschaft. Der Staat würdigt und wertschätzt auf diese Weise gemeinnützige Initiative und soziales Engagement.
Die Deutsche Herzstiftung e.V. verschickt ab einer Spende von 25 Euro automatisch eine steuerlich anerkannte Zuwendungsbestätigung. Bei geringeren Beträgen kann eine solche Zusendung auf Wunsch erfolgen. Spenden bis zu 300 Euro werden von den Finanzämtern allerdings grundsätzlich ohne gesonderte Zuwendungsbestätigung anerkannt. (Dies jedoch nur, wenn bei Spenden an eine gemeinnützige Organisation ein Zahlungsnachweis eingereicht wird, z. B. in Form einer Kopie des Kontoauszugs.) Wichtig: Mitgliedern wird in der Regel jeweils zu Beginn eines Jahres eine Sammelbestätigung über alle Zuwendungen des vorangegangenen Kalenderjahrs zugesandt.
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