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Richtlinien für Jahresstipendien der Deutschen Herzstiftung e.V.

  1. Die Deutsche Herzstiftung e.V. (DHS) vergibt Jahresstipendien vorrangig an junge Ärzte und Ärztinnen aus Deutschland, die sich der klinischen und/oder grundlagenorientierten Forschung auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf-Erkrankungen widmen. Anstelle eines Jahresstipendiums kann zu den gleichen Bedingungen auch der zeitlich enger begrenzte Besuch einer Klinik oder eines Forschungslabors beantragt werden.

  2. Das Jahresstipendium ist in Deutschland und im europäischen Ausland mit 2.700,00 Euro dotiert. Bei Stipendien im außereuropäischen Ausland erhöht sich die monatliche Zuwendung auf 3.900,00 Euro. Auf Antrag können im Einzelfall Sonderzuschläge gewährt werden (z. B. Publikationskosten; Fahrtkostenzuschuss; Kinderbetreuungskosten; Zuschuss zu Umzugskosten; Zuschuss für die Teilnahme an Tagungen u. Ä.). Der Antrag auf Sonderzuschläge ist formlos möglich und ist den Antragsunterlagen beizulegen.

  3. Für ein Besucherstipendium sind zuerst eine Kostenkalkulation (Reise- und Aufenthaltskosten) und abschließend die Belege einzureichen. Bevorzugt gefördert werden Forschungsvorhaben an Kliniken bzw. Instituten, die den Antragssteller/die Antragstellerin als Gastwissenschaftler/in aufnehmen und ihm/ihr klinische Fertigkeiten und/oder Grundlagenwissen für seine/ihre spätere Tätigkeit vermitteln. Voraussetzung für die Antragsstellung ist der Abschluss eines Hochschulstudiums und in der Regel die Promotion oder eine vergleichbare wissenschaftliche Qualifikation. Jahresstipendien dürfen ebenso wie Besucherstipendien nicht der Zwischenfinanzierung einer Stelle in der Heimatinstitution dienen.

  4. Dem Antrag beizufügen sind eine Erläuterung des geplanten Forschungsvorhabens bzw. Besucherinteresses (maximal vier Seiten) sowie ein Empfehlungsschreiben sowohl der gastgebenden als auch der aussendenden Institution. Leiter und Personalverwaltung der Institution, aus der der Antragsteller/die Antragstellerin stammt, müssen ihre Zustimmung zur Rückübernahme des Antragsstellers/der Antragstellerin nach Abschluss des Forschungsaufenthaltes ausdrücklich erklären.

  5. Die Laufzeit des Stipendiums beträgt in der Regel ein Jahr. Eine Verlängerung um ein halbes Jahr ist in begründeten Fällen und nur nach entsprechender Berichterstattung und Überprüfung möglich. Bei Verlängerungsanträgen, die ein halbes Jahr überschreiten, sind die Kosten des ersten halben Jahres grundsätzlich von der Gastinstitution zu tragen.

  6. Anträge können jederzeit mit den dafür vorgesehenen Antragsformularen online (forschung@herzstiftung.de) oder per Post (in zweifacher Ausfertigung) bei der Geschäftsstelle der Deutschen Herzstiftung e.V. (Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt/Main) eingereicht werden. Die Antragsformulare sind bei der Deutschen Herzstiftung e.V. anzufordern oder von deren Webseite (www.herzstiftung.de) herunterzuladen und durch die darin aufgeführten notwendigen Unterlagen zu ergänzen.

  7. Über die Bewilligung des Antrags entscheidet der Vorstand der Deutschen Herzstiftung e. V. auf der Grundlage zweier Fachgutachten und der Empfehlung des Wissenschaftlichen Beirats der Deutschen Stiftung für Herzforschung.

  8. Mit der Annahme des Stipendiums verpflichtet sich der Stipendiat/die Stipendiatin, spätestens zwei Monate nach Ablauf der Förderperiode dem Vorstand der Deutschen Herzstiftung e. V. einen offiziellen Abschlussbericht (per E-Mail) ebenso wie einen allgemein verständlichen Kurzbericht (maximal zwei Seiten) zuzustellen. Dem Bericht sind eventuelle Publikationen, die aus der Stipendiumsgewährung hervorgegangen sind, beizufügen. Der verantwortliche Leiter der Einrichtung, die den Stipendiaten/die Stipendiatin entsendet, ist mitverantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Projekts und die zeitgerechte Vorlage der Abschlussberichte.

  9. Bei Auslandsstipendien werden die Stipendiaten zusätzlich um einen Reisebericht gebeten, der das gastgebende Institut vor Ort, die Erfahrungen und Eindrücke sowie die Forschungsarbeiten während des Auslandsaufenthaltes beschreibt. Damit sollen die Bemühungen der Deutschen Herzstiftung um die Förderung von Nachwuchswissenschaftlern sichtbar gemacht werden. Reiseberichte werden ggf. in der Mitgliederzeitschrift HERZ heute veröffentlicht.

  10. Veröffentlichungen, die aus den Forschungsergebnissen des Jahresstipendiums hervorgehen, sind mit dem Zusatz: „Mit Fördermitteln der Deutschen Herzstiftung e.V.“ zu versehen und der DHS unaufgefordert zuzuleiten.

Stand: September 2018