500.000 Euro für Forschungsvorhaben im Bereich Angeborene Herzfehler
Die Deutsche Herzstiftung sieht beim Thema Angeborene Herzfehler (AHF/EMAH) weiterhin dringlichen Forschungsbedarf und stellt auch im Jahr 2024 wieder 500.000 Euro für innovative Forschungsprojekte (Grundlagenforschung, klinische Studien und Versorgungsforschung) insbesondere auf dem Gebiet der Diagnostik, Therapie und Prävention der angeborenen Herzfehler zur Verfügung. Es können Forschungsvorhaben aus Zentren der Kinderkardiologie und der Erwachsenenkardiologie eingereicht werden. Dies beinhaltet auch ausdrücklich Forschungsvorhaben zur interventionellen und chirurgischen Therapie bei Kindern und Erwachsenen (EMAH). Auch Anträge aus anästhesiologischen Zentren, die bei der Versorgung der Patienten mit einem angeborenen Herzfehler (AHF/EMAH) beteiligt sind, können eingereicht werden. Ein Gutachtergremium wird die Projekte beurteilen und die Gesamtfördersumme von 500.000 Euro auf die ausgewählten Projekte aufteilen. Dabei können sowohl individuelle Arbeitsgruppen wie auch Forschungsverbünde aus mehreren akademischen Einrichtungen in Deutschland am Verfahren teilnehmen. Das jeweilige Projekt soll den Zeitraum von zwei Jahren möglichst nicht überschreiten. Teilnahmeberechtigt sind in Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.
Die Bewerbungsunterlagen sollen folgende Angaben enthalten:
- Titel (eine Zeile)
- Partnereinrichtung(en) (eine Zeile)
- Ziel(e) (1-3 Zeilen)
- Projektbeschreibung (1 Seite)
- Arbeitsplan (1 Seite)
- Vorhandene Ressourcen (1/2 Seite)
- Erforderliche Ressourcen (beantragte Mittel) (2-4 Zeilen)
- Expertise (CV)/ Publikationen / Patente (max.5)
- Zeitplan (2 Zeilen)
Alle Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen.
Die Bewerbungen sind als PDF-Dateien bis spätestens 11. September 2024 per E-Mail an [email protected] einzureichen.
Die Bewerber/innen verpflichten sich, im Falle der Förderung eine für die Veröffentlichung durch die Deutsche Herzstiftung allgemeinverständliche Kurzfassung zu erstellen. Darüber hinaus sind spät. ein Jahr nach Beendigung des Projektes unaufgefordert ein Abschlussbericht (als PDF-Datei) über das durchgeführte Projekt sowie ein von der Drittmittelstelle bestätigter Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Alternativ zum Abschlussbericht kann eine zeitnah aus dem Projekt hervorgegangene Publikation eingereicht werden.
Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V. auf Vorschlag eines Gutachtergremiums, dem alle Bewerbungen vorgelegt und nach einem Punktesystem bewertet werden. Die Bedingungen der Antragstellung orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Stiftung für Herzforschung. Das Gutachtergremium setzt sich aus mindestens sechs Herzspezialisten der Deutschen Herzstiftung (DHS), der Deutschen Stiftung für Herzforschung (DSHF) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler (DGPK) zusammen. Die Bekanntgabe der bewilligten Anträge mit den jeweiligen Fördersummen erfolgt ab Mitte November 2024.
Ansprechpartnerin
- 60323 Frankfurt am Main
- 069 955128-119
- 069 955128-335
- [email protected]