Information

Recht sprechen - Herz zeigen

Auch als Richter oder Staatsanwalt können Sie die Herzstiftung unterstützen, indem Sie uns bei den Geldauflagen (Bußgeld) berücksichtigen.

Abbildung eines Sonnenuntergangs
  • Wir melden Ihnen zuverlässig, wenn Zahlungen eingehen
  • Wir führen ein separates Konto für Geldauflagen
  • Wir berichten über die Verwendung der Geldauflagen
  • Wir teilen Ihnen unverzüglich Satzungsänderungen mit
  • Wir sind bei allen Oberlandesgerichten eingetragen

Unser Versprechen an Sie

Auch die Herzstiftung ist als gemeinnütziger Verein berechtigt, für die Zuweisung von Geldauflagen aus Gerichtsverfahren zu erhalten und erfüllt die Voraussetzungen.

Unser eigenes Konto für die Zuweisungen:

Konto für Geldauflagen/Bußgeld
Deutsche Herzstiftung e.V.
Postbank Frankfurt am Main
IBAN DE84 5001 0060 0152 0256 05
BIC PBNKDEFF

 

Mit diesem Konto ist sichergestellt, dass wir keine Zuwendungsbestätigung ausstellen.

Für diesen wertvollen Beitrag danken wir Ihnen herzlich!

Um Ihnen den Ablauf zu erleichtern

Auf Wunsch schicken wir Ihnen Aufkleber der Herzstiftung mit Adresse und Bankverbindung sowie vorbereitete Überweisungsträger. Sprechen Sie uns an.

 

Kontakt

Sylvia Gerg
Bild von Sylvia Gerg