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Neue Sicherheitsregel beim Überweisen: Empfängername wird geprüft

Ab dem 5. Oktober 2025 gilt eine neue EU-Vorgabe für Überweisungen: Bevor eine Zahlung ausgeführt wird, prüft Ihre Bank automatisch, ob der angegebene Empfängername zum Konto passt.
Diese sogenannte „Verification of Payee (VoP)“ (Empfängerüberprüfung) soll helfen, Fehlüberweisungen und Betrug zu vermeiden. Zum Beispiel, wenn versehentlich ein falscher Name oder eine falsche IBAN eingegeben wird.
Wichtig für Ihre Spende oder Mitgliedsbeitrag: Die Bankdaten "Deutsche Herzstiftung e.V." bleiben unverändert. Bitte achten Sie darauf, den korrekten Namen und die richtige IBAN zu verwenden.

Bei Fragen zur neuen Regelung oder zur Überweisung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.