Pressemeldung

Ausschreibung: Uta und Jürgen Breunig-Forschungspreis 2021

Ausschreibung der Deutschen Herzstiftung e.V.; Bewerbungsfrist bis: 15. Februar 2021

(Frankfurt am Main, 30. November 2020) Die Deutsche Herzstiftung vergibt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin im Jahr 2021 wieder den Uta und Jürgen Breunig-Forschungspreis, dotiert mit 6.000 Euro. Ausgezeichnet wird eine wissenschaftliche Arbeit aus dem Gebiet der Arteriosklerose mit Fokus auf der „Koronaren Herzkrankheit“. Sie kann bereits veröffentlicht sein, jedoch nicht früher als in dem der Ausschreibung vorangegangenen Kalenderjahr. Titel und eine Zusammenfassung in deutscher Sprache sind allen eingereichten Arbeiten grundsätzlich voranzustellen. Teilnahmeberechtigt sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler aus Deutschland, die das 40. Lebensjahr noch nicht überschritten haben. Die Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf und der Einverständniserklärung der Co-Autoren sowie deren Angabe zu ihren Arbeitsanteilen sind als PDF-Datei per E-Mail ([email protected]) bis spätestens 1. Februar 2021 einzureichen. Informationen zur Bewerbung sind hier abrufbar.

Alle Bewerbungen werden einem Gutachtergremium vorgelegt und von diesem nach einem Punktesystem bewertet. Die Bewerber/innen verpflichten sich, im Falle der Prämierung eine allgemeinverständliche Kurzfassung für die Veröffentlichung in der Zeitschrift der Deutschen Herzstiftung HERZ heute zu erstellen.

Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen des 127. Kongresses der Deutschen Gesellschaft für Innere Medizin e.V. 2021 (17. - 21. April/Online-Veranstaltung) in Wiesbaden. Weitere Informationen sind zu erhalten von Valerie Popp (Telefon 069/955128-119, E-Mail [email protected]).

Informationen:

Deutsche Herzstiftung, Valerie Popp, Telefon 069/955128-119, [email protected], Bockenheimer Landstr. 94-96, 60323 Frankfurt am Main

Kontakt

Valerie Rohrwild
Bild von Valerie Popp
Zahlungsverkehr-Warnhinweis

Neue Sicherheitsregel beim Überweisen: Empfängername wird geprüft

Ab dem 5. Oktober 2025 gilt eine neue EU-Vorgabe für Überweisungen: Bevor eine Zahlung ausgeführt wird, prüft Ihre Bank automatisch, ob der angegebene Empfängername zum Konto passt.
Diese sogenannte „Verification of Payee (VoP)“ (Empfängerüberprüfung) soll helfen, Fehlüberweisungen und Betrug zu vermeiden. Zum Beispiel, wenn versehentlich ein falscher Name oder eine falsche IBAN eingegeben wird.
Wichtig für Ihre Spende oder Mitgliedsbeitrag: Die Bankdaten "Deutsche Herzstiftung e.V." bleiben unverändert. Bitte achten Sie darauf, den korrekten Namen und die richtige IBAN zu verwenden.

Bei Fragen zur neuen Regelung oder zur Überweisung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.