Pressemeldung

Ausschreibung: Wilhelm P. Winterstein-Preis 2025 der Herzstiftung

Bewerbungsschluss: 31. März 2025

(Frankfurt am Main, 30. Januar 2025) Die Deutsche Herzstiftung vergibt im Jahr 2025 ein weiteres Mal den Wilhelm P. Winterstein-Preis, dotiert mit 10.000 Euro. Ausgezeichnet wird eine wissenschaftliche Arbeit auf dem Gebiet der Herz-Kreislauf-Erkrankungen, bevorzugt aus einem patientennahen Forschungsgebiet. Die Arbeit darf einen Gesamtumfang von 20 Seiten nicht überschreiten und kann bereits veröffentlicht sein, jedoch nicht früher als in dem der Ausschreibung vorangegangenen Kalenderjahr. Allen eingereichten Arbeiten ist grundsätzlich eine Zusammenfassung in deutscher Sprache voranzustellen. Teilnahmeberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte aus Deutschland. Die Arbeit sollte sich nicht im Bewerbungsverfahren für einen anderen Wissenschaftspreis befinden.

Die Bewerbungsunterlagen mit tabellarischem Lebenslauf und der Einverständniserklärung der Co-Autoren sowie deren Angabe zu ihren Arbeitsanteilen sind als PDF-Datei per E-Mail ([email protected]) bis spätestens 31. März 2025 einzureichen. Weitere Informationen zur Bewerbung sind abrufbar unter www.herzstiftung.de/wissenschaftspreise

Die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich, im Falle der Prämierung eine für die Veröffentlichung in der Zeitschrift der Deutschen Herzstiftung HERZ heute allgemeinverständliche Kurzfassung zu erstellen. Über die Vergabe des Preises entscheidet der Vorstand der Deutschen Herzstiftung e. V. auf Vorschlag des Wissenschaftlichen Beirats. Die Preisverleihung erfolgt im Rahmen der Mitgliederversammlung der Deutschen Herzstiftung am 28. Juni 2025 in Frankfurt am Main. Die persönliche Anwesenheit der Preisträgerinnen und Preisträger ist erforderlich. Weitere Informationen sind zu erhalten bei Martin Vestweber (Tel. 069955128-121) und Dr. Sinann Al Najem (Tel. 069955128-144, E-Mail [email protected]) oder der Homepage der Deutschen Herzstiftung zu entnehmen.

Kontakt

Pressestelle: Michael Wichert und Pierre König
Zahlungsverkehr-Warnhinweis

Neue Sicherheitsregel beim Überweisen: Empfängername wird geprüft

Ab dem 5. Oktober 2025 gilt eine neue EU-Vorgabe für Überweisungen: Bevor eine Zahlung ausgeführt wird, prüft Ihre Bank automatisch, ob der angegebene Empfängername zum Konto passt.
Diese sogenannte „Verification of Payee (VoP)“ (Empfängerüberprüfung) soll helfen, Fehlüberweisungen und Betrug zu vermeiden. Zum Beispiel, wenn versehentlich ein falscher Name oder eine falsche IBAN eingegeben wird.
Wichtig für Ihre Spende oder Mitgliedsbeitrag: Die Bankdaten "Deutsche Herzstiftung e.V." bleiben unverändert. Bitte achten Sie darauf, den korrekten Namen und die richtige IBAN zu verwenden.

Bei Fragen zur neuen Regelung oder zur Überweisung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.