Muss man ASS vor einem Eingriff beim Zahnarzt absetzen oder sollte man ASS ganz normal weiter einnehmen? Die Antwort darauf, die wir bereits in der Zeitschrift HERZ heute veröffentlicht haben, gibt Dr. med. Christa Gohlke-Bärwolf, Spezialistin für Antikoagulation bei Herzpatienten, vom Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung.
Die Sprechstundenfrage im Wortlaut:
Es wird behauptet, dass man wegen Eingriffen beim Zahnarzt ASS absetzen sollte. Mein Internist stellte aber fest, dass dies eine Gefährdung darstelle (Herzinfarkt) und man ASS nicht absetzen dürfe, es würde so auch in den zahnärztlichen Leitlinien stehen. Was ist richtig? (Nadia L., Hermsdorf)
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Experten-Antwort:
ASS braucht für die meisten zahnärztlichen Eingriffe nicht abgesetzt zu werden, da es sich dabei in den meisten Fällen um Eingriffe mit einem niedrigen Blutungsrisiko handelt, die auch durch lokale Blutstillungsmaßnahmen behoben werden können.
Ausnahmen können sehr schwierige Entfernungen von Weisheitszähnen oder größere kieferchirurgische Eingriffe sein. In diesen Fällen könnte der operierende Arzt darauf bestehen, dass das ASS abgesetzt wird
ASS unter bestimmten Bedingungen absetzen
Dann hängt das Risiko, das mit dem Absetzen verbunden ist, von Ihrer Situation ab: Wenn Sie unter koronarer Herzkrankheit leiden, aber noch keinen Herzinfarkt durchgemacht haben, können Sie ASS fünf Tage vor dem zahnärztlichen Einsatz absetzen und am Tag des Eingriffs wieder damit beginnen.
Besonderheiten nach einem Herzinfarkt berücksichtigen
Wenn Sie aber vor kurzem einen Herzinfarkt erlitten haben, sollten Sie mit dem Eingriff sechs, besser zwölf Monate warten, weil das Absetzen von ASS unmittelbar nach einem Herzinfarkt mit einem hohen Risiko verbunden ist. Auch dann gilt: ASS fünf Tage vorher absetzen und am Tag des Eingriffs wieder einnehmen.
Expertin
Zu den klinischen Spezialgebieten der Herzexpertin zählt u. a. die Antikoagulation bzw. Gerinnungshemmung bei.