Der Bundestag hat das Gesetz für ein weiterreichendes Tabakwerbeverbot verabschiedet. Für die Herzstiftung ist dieses weitergehende Werbeverbot längst überfällig
Statement von Prof. Dr. med. Helmut Gohlke, Vorstandsmitglied der Deutschen Herzstiftung
Die Deutsche Herzstiftung begrüßt den Beschluss eines umfassenden Tabakwerbeverbots durch den Bundestag. Dieser war längst überfällig. Im europäischen Vergleich war Deutschland bis dahin das einzige Land, in dem die Werbung für dieses todbringende Produkt immer noch erlaubt ist. Schon 2004 hatte sich der Bundestag mit einer großzügigen Vorlaufzeit von sechs Jahren verpflichtet, bis spätestens 2010 ein umfassendes Verbot aller Formen der Tabakwerbung zu erlassen.120.000 vorzeitige und vermeidbare Todesfälle pro Jahr in Deutschland durch den Tabakkonsum, das sind etwa 330 Tote pro Tag, sind Grund genug dafür, endlich die Werbung für Tabakprodukte zu untersagen, wie es bereits alle anderen EU-Staaten getan haben. Tabakwerbung wirkt besonders stark auf Kinder und Jugendliche. Je häufiger sie mit Tabakwerbung in Kontakt kommen, umso höher ist die Gefahr, dass sie später rauchen und Abhängigkeiten für Nikotin in Tabak- und E-Nikotinprodukte entwickeln. Mit dem Ziel, Kinder vor dem Einstieg in die Raucherkarriere zu schützen und Rauchern den Ausstieg aus der Nikotinsucht zu erleichtern, hat sich die Deutsche Herzstiftung seit Jahren für ein vollständiges Werbeverbot für Tabak- und E-Zigaretten stark gemacht. Sie engagiert sich darüber hinaus für die Suchtprävention in Schulen. Insbesondere Kinder sind das Ziel der Tabakwerbung und sind nachweislich durch die Tabakwerbung besonders beeinflussbar. Der frühe Tabakkonsum begünstigt eine lebenslange Nikotinabhängigkeit und öffnet auch den Weg zu härteren Drogen. Für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung ist ein Werbeverbot für herkömmliche Tabakprodukte, Tabakerhitzer und E-Zigaretten und das Verbieten der Verteilung von Gratisproben außerhalb von „Fachgeschäften“ ein wichtiger Schritt. Dem müssen weitere Schritte für ein vollständiges Verbot auch an den Außenflächen von „Fachgeschäften“ folgen.
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