Der Medizinethiker Wolfram Henn war einer der Experten, die festgelegt haben, wer wann gegen das Coronavirus geimpft werden soll. Im Interview mit HERZ heute erklärt er, warum er eine bestimmte Reihenfolge der zu Impfenden für notwendig hält, und warum diese individuell ungerecht sein kann.
HERZ heute: Herr Prof. Henn, die meisten Menschen möchten gegen das gefährliche Coronavirus geimpft werden. Sie haben mit anderen Experten festgelegt, welche Personengruppen in welcher Reihenfolge geimpft werden. Nach welchen Kriterien sind Sie vorgegangen?
Henn: Das wichtigste Ziel bestand und besteht darin, das Gesundheitssystem möglichst effizient von einer drohenden Überlastung durch zu viele Schwerkranke zu schützen. Das bedeutet, dass diejenigen Bevölkerungsgruppen zuerst geimpft werden sollen, die mit der höchsten Wahrscheinlichkeit, wenn sie infiziert werden, in einem Krankenhaus landen und dort intensivmedizinisch betreut werden müssen. Und das sind vor allem die ältesten Menschen und solche, die in Pflegeeinrichtungen leben oder arbeiten.
Außerdem ist ein sehr wichtiges, praktisches und zugleich ethisches Kriterium die Transparenz. Das heißt, es müssen Kriterien festgelegt werden, die objektivierbar sind und die von allen Menschen nachvollzogen werden können. Alter ist ein solches Kriterium.
Manche Menschen halten die Altersgrenzen für falsch festgelegt oder finden, dass andere Faktoren mehr beachtet werden müssten.
Uns ist bewusst, dass wir bei den Einteilungen sehr grobkörnig vorgehen und dass diese individuell durchaus ungerecht sein können. Aber wenn wir mit einer sehr feinkörnigen Gliederung angefangen hätten, wären wir schnell vor dem Riesenproblem gestanden, dass sich Millionen Menschen mit jeweils individuell guten Argumenten um die Zuteilung der Impfstoffe gestritten hätten. Es hätte von Anfang an ein Hauen und Stechen gegeben, was das Vertrauen der Menschen in den Verteilungsprozess massiv erschüttert hätte.
Auf welchen ethischen Grundlagen wurden die Entscheidungen getroffen?
Klar ist, dass wir im von christlichen Werten geprägten Abendland leben, wir gehen alle vom Grundgesetz aus und seinen aus der Aufklärung abgeleiteten Prinzipien. Das ist die gemeinsame Grundlage. Der Ethikrat mit seinen Mitgliedern ist dabei bewusst plural aufgestellt: Beispielsweise sind auch der Vorsitzende des Zentralrates der Juden in Deutschland und eine Professorin für Islamische Theologie Mitglieder des Rates.
Kann man die festgelegte Impfreihenfolge denn als gerecht bezeichnen?
Gerechtigkeit ist ein zentrales Anliegen, wobei aber immer nur versucht werden kann, Gerechtigkeit zu erreichen, weil es sehr unterschiedliche Interessen und Erfordernisse in dieser sehr komplexen Lage gibt.
Vielen Menschen fällt es schwer, sich mit der Impfreihenfolge abzufinden.
Wir Menschen müssen uns in einer Situation zurechtfinden, an die wir in unserem Wohlstandsleben nicht gewöhnt sind. Wir müssen aktuell für unser Überleben Risiken eingehen und Einschränkungen auf uns nehmen. Das hat es in der Menschheitsgeschichte schon immer gegeben, aber seit dem Zweiten Weltkrieg kennen wir das bei uns nicht mehr.
Glauben Sie, dass die Impfreihenfolge auf Dauer eingehalten wird, wenn Haus- und Fachärzte impfen?
Es geht nun darum, das ethische Konzept auch in den Praxen aufrechtzuerhalten, dass zuerst diejenigen geimpft werden müssen, die den Impfstoff am nötigsten brauchen, und zugleich individuelle medizinische Kriterien einzubeziehen. Es gibt gute Gründe, den 69jährigen Herzinsuffizienz-Patienten vor dem topfitten 70jährigen zu impfen. Und das kann eine Hausärztin besser beurteilen als ein behördlich vorgegebenes Schema.
Haben Sie Verständnis für Menschen, die sich nicht impfen lassen wollen? Beim Impfstoff der Firma Astra-Zeneca ist es in sehr seltenen Einzelfällen zu schweren Nebenwirkungen gekommen.
Schauen Sie: Meine Mutter ist 92 Jahre alt und geimpft. Sie und ihre Altersgenossen, die den Zweiten Weltkrieg noch erlebt haben, haben überhaupt kein Verständnis dafür, dass es Leute gibt, die sich weigern, ein minimales Impfrisiko auf sich zu nehmen, und stattdessen lieber die Pandemie weiterlaufen lassen. Jede Impfung, egal mit welchem zugelassenen Impfstoff, ist um vieles risikoärmer als Impfverzicht. Wir müssen aber schon lernen, dass es kein risikofreies Leben gibt.
Viele Herzkranke fürchten im Fall einer Ansteckung mit dem Coronavirus schwer zu erkranken, womöglich lebensgefährlich. Die meisten Herzkranken zählen aber bei der Reihenfolge der zu Impfenden nur zur dritten Gruppe, sie stehen also weit hinten. Warum ist das so?
Die Aufteilung in die verschiedenen Gruppen ist von der Ständigen Impfkommission des Robert Koch-Instituts vorgenommen worden. Am Anfang wurde, wie bereits gesagt, eine Einteilung nach Alter und Pflegebedürftigkeit vorgenommen. In der Zwischenzeit ist es möglich, einen Menschen mit einer individuellen ärztlichen Indikation und einem individuellen sehr hohen Risiko im Ausnahmefall eine Gruppe hochzuziehen. Das halte ich auch für richtig, beneide aber nicht die Ärzte, die solche Einzelfallentscheidungen treffen müssen.
Stellungnahme der Deutschen Herzstiftung zur Impfreihenfolge
Die Deutsche Herzstiftung bemüht sich intensiv darum, dass Herz-Kreislauf-Patienten für die Covid-19-Impfung eine höhere Priorisierung erhalten. Derzeit werden gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) Herzpatienten, mit Ausnahme der über 70-jährigen, in die Risikogruppe drei (erhöhte Priorität) eingeordnet. Die Deutsche Herzstiftung setzt sich dafür ein, Hochrisikopatienten in Risikogruppe zwei (hohe Priorität) einzuordnen. Mit Hochrisikopatienten sind insbesondere gemeint Herzpatienten
- mit hochgradiger Herzschwäche
- nach Herztransplantation
- mit schwerwiegenden angeborenen Herzfehlern
Die Herzstiftung begrüßt sehr, dass auch weitere Einzelfälle nach individueller ärztlicher Beurteilung in die Risikogruppe zwei eingeteilt werden können, wenn ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.
Besteht die Gefahr des Missbrauchs?
Missbrauch muss unter allen Umständen verhindert werden. Es gibt Einzelfälle, da wurde nicht nur das Pflegepersonal in einem Altenheim geimpft, sondern der Verwaltungschef hat sich ebenfalls impfen lassen, oder sogar Kommunalpolitiker. Das ist inakzeptabel! Wir sind in einer Situation des Mangels, in der jeder, der eine Impfdosis bekommt, sie einem anderen vorenthält. Wer sich da außer der Reihe verhält und eine Impfung erschleicht, ist im Wortsinn asozial, er kümmert sich nicht um die Allgemeinheit. Da darf es keine Kompromisse geben, da muss der Staat im Notfall hart durchgreifen.
Inwieweit müsste aus ethischer Sicht die persönliche Verantwortung des Einzelnen, seine Lebensführung, eine Rolle spielen, wenn es darum geht, eine Impfung zu erhalten? So sind etwa schwere Lungenkrankheiten teilweise durch starkes Rauchen verursacht. So ein Mensch kommt eventuell früher in den Genuss einer Schutzimpfung als ein Mensch, der sich sein Leben lang aktiv um einen gesunden Lebenswandel bemüht hat. Ist das gerecht?
Der Gedanke ist verständlich, aber die Ursache einer Krankheit darf bei der Behandlung generell nicht berücksichtigt werden. Der Anspruch eines Menschen auf medizinische Hilfe darf grundsätzlich nicht in Beziehung zu seinem vorherigen Verhalten gesetzt werden, auch wenn das ein individuelles Gefühl von Ungerechtigkeit erzeugt. Das heißt: Wir können in Zukunft auch nicht sagen, dass jemand nicht beatmet wird, weil er sich nicht hat impfen lassen.
Aber warum muss das so sein?
Das Leben jedes Menschen ist gleich viel wert. Der Anspruch auf Hilfe ist ein urmenschlicher Anspruch, der bedingungslos sein muss. So sieht es unsere Verfassung. Die Würde des Menschen ist unantastbar, heißt es dort richtigerweise. Und nicht nur die Würde desjenigen Menschen, der sich korrekt verhalten hat, ist unantastbar. Wir würden uns in Teufels Küche begeben, wenn wir diesen Grundsatz aufgeben würden.
Was würden Sie einem Patienten sagen, der an der Reihe ist, geimpft zu werden, aber nur einen bestimmten Impfstoff will und einen anderen ablehnt.
In der Beurteilung der Impfstoffe schauen wir viel zu sehr darauf, wie wirksam die Stoffe in der Verhinderung auftretender Infektionen sind. Viel wichtiger ist die Frage, inwieweit ein Impfstoff einen schweren Krankheitsverlauf verhindert. Und da sind nach den bisherigen Daten die verschiedenen Impfstoffe gleichwertig.
Zahlreiche Schwerkranke versuchen vor Gericht für sich einen früheren Impftermin zu erstreiten, mit unterschiedlichem Erfolg. Können Sie die Kläger verstehen?
Natürlich verstehe ich diese Menschen. Jeder hat das Recht, um sein Überleben zu kämpfen. Aufgabe der Gerichte ist es, den Anspruch des Einzelnen zu wahren, im Abgleich mit dem Anspruch anderer. Das Komplizierte daran ist die Mangelsituation, was es auch ethisch so schwierig macht. In dem Moment, in dem einer bestimmten Person von einer Richterin oder einem Richter eine Impfdosis zugesprochen wird, fehlt diese Dosis einer unbestimmten anderen Person, die möglicherweise genauso oder sogar noch stärker gefährdet ist. Wir befinden uns in einem geradezu klassisch-tragischen Dilemma, das wir nicht auflösen können.
Leider sind auch schwer herzkranke Kinder vom Coronavirus bedroht, und es gibt bisher keinen für Kinder zugelassenen Impfstoff. Wer sollte für diese Kinder eigentlich die Frage entscheiden, ob sie in die Schule gehen müssen oder nicht – die Eltern oder die Behörden.
Das ist eine schwierige Frage. Es geht um eine Abwägung zwischen dem Elternrecht und dem Bildungsauftrag des Staates. Ich persönlich würde sagen, dass in einer solchen definierten Gefährdungslage ein von einer ärztlichen Begutachtung unterstütztes Elternvotum den allgemeinen Bildungsauftrag des Staates überwiegt. Aber das sage ich mit Vorsicht.
Wie bewerten Sie es, wenn Eltern sich im Sinne eines Heilversuches entscheiden, ein schwer herzkrankes Kind mit einem Impfstoff für Erwachsene, der für die Kinder gar nicht zugelassen ist, impfen zu lassen.
Meine persönliche Meinung – außerhalb des Ethikrates – ist, dass das ein gangbarer Weg ist. Als gelernter Genetiker sage ich, es gibt kein vernünftiges Argument anzunehmen, dass die an Erwachsenen getesteten Impfstoffe für Kinder eine vergrößerte Gefahr darstellen. Ich glaube, wir können zuversichtlich sein, dass am Ende Kinder und Jugendliche mit den gleichen Stoffen geimpft werden. Dafürstehen die Studien erst am Anfang, denn dass diese Studien denen an Erwachsenen nachgelagert sind, ist richtig und sinnvoll. Wenn aber jetzt ein Dilemma mit einem gefährdeten, sehr schwer herzkranken Kind besteht, halte ich es aus medizinischer und ethischer Sicht für vertretbar, einen Heilversucht zu definieren und eine Impfung vorzunehmen, als Einzelmaßnahme nach einer medizinischen Abwägung, vergleichbar einer riskanten Herzoperation
Das Interview erscheint in der neuen Ausgabe von HERZ heute 2/2021 Mitte Mai. Das Interview führten Professor Thomas Meinertz und Joachim Mohr.
Steckbrief: Prof. Dr. Henn
Prof. Dr. Wolfram Henn, 59, hat Humanmedizin studiert und leitet heute die Genetische Beratungsstelle der Universität des Saarlandes. Seit 2013 ist er stellvertretender Vorsitzender der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer und seit 2016 Mitglied des Deutschen Ethikrates.Als Mitglied des Ethikrates saß er in einer Arbeitsgruppe mit Mitgliedern der Ständigen Impfkommission des Robert Koch Instituts und der Nationalen Akademie der Wissenschaften Leopoldina, die die Regeln für die Reihenfolge der Impfungen gegen das Corona-Virus festgelegt haben.
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