Die Sprechstundenfrage im Wortlaut:
In der Augsburger Allgemeinen wurde in einem Bericht erwähnt, dass Herzfehler nicht bei allen Babys durch auffällige Symptome sofort zu erkennen seien. Eltern sollten deshalb die angebotenen Früherkennungsuntersuchungen unbedingt wahrnehmen. Unsere Frage ist nun: Handelt es sich bei den erwähnten Früherkennungsuntersuchungen um die üblichen Vorsorgeuntersuchungen (U1 und folgende) oder sind das spezielle Früherkennungsuntersuchungen, die nur veranlasst werden, wenn der Verdacht auf einen Herzfehler besteht?
Expertenantwort:
Bei den üblichen Vorsorgeuntersuchungen werden bereits unmittelbar nach der Geburt die Kinder auf eine normale Hautfarbe, auf normale Pulse an Armen und Beinen sowie auf tastbare Herzaktion untersucht und die Herztöne abgehört. Später wird darauf geachtet, ob das Kind angemessen zugenommen hat, ob es bei Belastung vermehrt schwitzt, häufige Infekte aufweist, zu schnell und angestrengt atmet – alles Zeichen, die auf einen angeborenen Herzfehler hinweisen können. Ultraschalluntersuchungen des Herzens gehören nicht zu den üblichen Vorsorgeuntersuchungen.
In der Schwangerschaft werden sogenannte Fehlbildungsultraschalle angeboten, die jedoch das kindliche Herz nicht vollständig untersuchen. Auf besonderen Wunsch kann dies in dafür ausgebildeten pränataldiagnostischen Praxen oder bei hierin erfahrenen Kinderkardiologen durchgeführt werden.
Expertin
Prof. Dr. med. Renate Oberhoffer, Mitglied im Wissenschaftlichen Beirat der Deutschen Herzstiftung e. V. Kinderärztin, Kinderkardiologin an der Technischen Universität München.