Pressemeldung

Ausschreibung: Diagnose und Therapie der Herzinsuffizienz

Herzstiftung fördert mit 1 Million Euro Forschungsvorhaben auf dem Gebiet der akuten und chronischen Herzschwäche. Bewerbungsschluss: 11.07.2024

(Frankfurt a. M., 22. Mai 2024) Die Herzschwäche (Herzinsuffizienz) ist eine ernste und tückische Erkrankung. Die chronische Herzschwäche selbst beginnt meist unbemerkt und schleichend. Die ersten Symptome sind unspezifisch: Die Leistungsfähigkeit lässt nach, Betroffene sind schneller erschöpft, spüren Atemnot und müssen häufiger Pausen machen. Nicht selten schieben Betroffene diese Beschwerden auf vorübergehende Erschöpfung oder Alterserscheinungen. Das ist fatal, denn unbehandelt schreitet die Herzerkrankung weiter fort, die Symptome nehmen zu. 

Anders als bei einer chronischen Herzschwäche treten die Symptome bei einer akuten Herzschwäche plötzlich, also innerhalb von Minuten oder Stunden auf. Durch einen Herzinfarkt, extremen Bluthochdruck oder andere Herzerkrankungen nimmt die Herzleistung plötzlich dramatisch ab. In vielen Fällen kommt es zum Lungenödem, das sich durch starke Atemnot in Ruhe, rasselnde Atemgeräusche und Husten äußert. Weitere Symptome der akuten Herzschwäche sind Blässe, kalte Schweißausbrüche sowie Todesangst. Eine akute Herzschwäche ist ein Notfall, der sofort medizinisch behandelt werden muss. 

Allgemein zählt die Herzinsuffizienz – ob akut oder chronisch – mit rund 440.000 Klinikeinweisungen im Jahr zu den Herzerkrankungen mit den häufigsten vollstationären Krankenhausaufenthalten in Deutschland. Zugleich ist sie mit einem hohen Leidensdruck für die Betroffenen verbunden. Wird eine Herzschwäche jedoch noch früh erkannt und behandelt, lässt sich der Krankheitsverlauf bremsen und die Lebensqualität lange erhalten.

1 Million Euro zur Förderung von Forschungsprojekten zur Herzinsuffizienz – Verbesserung der Diagnose und Therapie 

Die Deutsche Herzstiftung sieht beim Thema akute und chronische Herzschwäche dringlichen Forschungsbedarf und stellt eine Million Euro für innovative Forschungsprojekte auf diesem Gebiet zur Verfügung.  Dabei können sowohl individuelle Arbeitsgruppen wie auch Forschungsverbünde aus mehreren akademischen Einrichtungen in Deutschland am Verfahren teilnehmen. Das Forschungsvorhaben soll den Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten. Teilnahmeberechtigt sind in Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.  Ein Gutachtergremium wird die Projekte beurteilen und die Gesamtfördersumme von 1 Million Euro auf die ausgewählten Projekte aufteilen. Das Forschungsvorhaben soll den Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten. Teilnahmeberechtigt sind in Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. 

Die Bewerbungsunterlagen sollen folgende Angaben enthalten:

  • Titel (eine Zeile)
  • Partnereinrichtung(en) (eine Zeile) 
  • Ziel(e) (1-3 Zeilen) 
  • Projektbeschreibung (1 Seite) 
  • Arbeitsplan (1 Seite) 
  • Vorhandene Ressourcen (1/2 Seite) 
  • Erforderliche Ressourcen (beantragte Mittel) (2-4 Zeilen) 
  • Expertise/ Publikationen / Patente (max.5) 
  • Zeitplan (2 Zeilen) 
  • Alle Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen. 

Die Bewerbungen sind als PDF-Dateien bis spätestens 11.07.2024 per E-Mail an [email protected] einzureichen. Informationen zur Bewerbung sind abrufbar unter www.herzstiftung.de/chs-forschungsantrag

Die Bewerber/innen verpflichten sich, im Falle der Förderung eine für die Veröffentlichung durch die Deutsche Herzstiftung allgemeinverständliche Kurzfassung zu erstellen. Darüber hinaus sind spätestens ein Jahr nach Beendigung des Projektes unaufgefordert ein Abschlussbericht (als PDF-Datei) über das durchgeführte Projekt sowie ein von der Drittmittelstelle bestätigter Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Alternativ zum Abschlussbericht kann eine zeitnah aus dem Projekt hervorgegangene Publikation eingereicht werden. 

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V. auf Vorschlag eines Gutachtergremiums, dem alle Bewerbungen vorgelegt und nach einem Punktesystem bewertet werden. Das Gutachtergremium setzt sich aus Herzspezialisten der Deutschen Herzstiftung (DHS), der Deutschen Stiftung für Herzforschung (DSHF) sowie weiterer Experten zusammen. Die Bedingungen der Antragstellung orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Stiftung für Herzforschung. Die Bekanntgabe der bewilligten Anträge mit den jeweiligen Fördersummen erfolgt Ende September / Anfang Oktober 2024.

Weitere Informationen sind zu erhalten von Valerie Popp (Telefon 069 955128-119, E-Mail: [email protected]).

Ansprechpartner

Valerie Rohrwild
Bild von Valerie Popp

Pressestelle: Michael Wichert, Tel. 069 955128114 / Pierre König, Tel. 069 955128140, E-Mail: [email protected], www.herzstiftung.de