Die Not, ein lebensrettendes Spenderorgan zu brauchen, kann uns alle treffen. Und doch ducken wir uns bei dem Thema gerne weg und setzt sich bei der Organspende ein dramatischer Trend nach unten fort. Die Organspende-Zahlen in Deutschland sind weiterhin noch niedriger als schon in den Vorjahren – die Hoffnung, dass durch die neuen Regelungen, wie sie vor zwei Jahren getroffen wurden, nun mehr Menschen mit einem dringend benötigten Organ versorgt werden können, scheint nicht aufzugehen.
Im Gespräch mit zwei Herzspezialisten geht es um die Suche nach den Ursachen – den medizinischen, politischen und menschlichen. Was können und sollten wir vielleicht ändern? Auch zwei Patienten – 22 und 54 Jahre alt –, die ein neues Spenderherz erhalten haben, kommen zu Wort. Hören Sie rein!
Die aktuelle Situation in der Organspende
In Deutschland gab es im Jahr 2022 von Januar bis November insgesamt 796 postmortale Organspender. Im Vorjahreszeitraum waren es noch 865 Organspender. Die Zahl der gespendeten Organe sank von 2671 auf 2450 – und das, obwohl die Zahl der Organspende-bezogenen Kontakte sogar zugenommen hat. Das geht aus Zahl der Deutschen Stiftung für Organtransplantation (DSO) hervor. Über 8400 Patienten stehen auf der Warteliste.
In einer aktuellen Umfrage wurde als häufigster Grund für eine fehlende Zustimmung zur Organspende die ablehnende Einstellung des Verstorbenen genannt – neben: keine Akzeptanz des Todes, Angehörige sind uneinig oder religiösen Gründen. Grundsätzlich besteht zwar seit vielen Jahren eine positive Haltung gegenüber der Organspende (geben rund 80 Prozent der Befragten an) – doch eine klare Entscheidung ist vergleichsweise selten dokumentiert.
So ergab eine Umfrage der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzGA) aus dem Mai 2022, dass nur 44 % der Befragten zwischen 14 und 75 Jahren überhaupt eine Entscheidung zur Organ- und Gewebespende in einem Organspendeausweis oder in der Patientenverfügung dokumentiert haben. Die Entscheidung kann sowohl eine Zustimmung beinhalten als auch einen Widerspruch oder die Info, dass eine andere Person die Entscheidung treffen soll.
Politisch wurde im Jahr 2020 zugunsten der sogenannten Entscheidungslösung abgestimmt – eine Abwandlung der erweiterten Zustimmungslösung. Das heißt: In Deutschland ist die Entnahme von Organen und Geweben nach dem Tod ist nur zulässig, wenn die verstorbene Person dem zu Lebzeiten oder stellvertretend die Angehörigen zugestimmt haben. Bürgerinnen und Bürger müssen regelmäßig und ergebnisoffen über die Optionen informiert werden. Inzwischen dominiert in Europa – teils länderspezifisch – allerdings eine Widerspruchslösung.
Organspende im Film – mal anders thematisiert
Das bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat das Thema "Organspende kann leben retten" in mehreren Videos für verschiedene Altersgruppe einmal auf besondere Weise aufgegriffen – weniger mit schweren Argumenten als mit einem emotionalen AHA-Effekt.
Unter diesem Link finden Sie eines der Beispiele "Older and Wiser" https://www.youtube.com/watch?v=lbrVc7LKYRM sowie das mehr an Jugendliche gerichtete Beispiel "Shit happens" https://www.youtube.com/watch?v=9GarYBa30ak
Experte
Prof. Dr. med. Thomas Voigtländer, Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung e.V., Ärztlicher Direktor des Agaplesion Bethanien-Krankenhauses Frankfurt a. M. und Mitglied im Cardioangiologischen Centrum Bethanien (CCB) Frankfurt a. M. Zu den Schwerpunkten des Herzspezialisten zählen u. a. die interventionelle Kardiologie und nichtinvasive Bildgebung.
Experte
Prof. Dr. med. Jan Gummert, Mitglied im Vorstand der Deutschen Herzstiftung und Direktor der Klinik für Thorax- und Kardiovaskularchirurgie, Herz- und Diabeteszentrum Nordrhein-Westfalen, Universitätsklinik der Ruhr-Universität Bochum, Bad Oeynhausen.
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