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Richtlinien Gerd Killian-Projektförderung

Bewerbungen sind einzureichen bei:

Deutsche Herzstiftung e.V.
Bockenheimer Landstr. 94-96
60323 Frankfurt am Main

  1. Die Deutsche Herzstiftung e.V. (DHS) vergibt gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (DGPK) die Gerd Killian-Projektförderung. Jungen Ärztinnen und Ärzten soll damit ermöglicht werden, in Deutschland patientennahe Forschungsprojekte auf dem Gebiet der angeborenen Herzfehler durchzuführen. Im Einzelfall können auf Antrag Stipendien für externe Forschungsaufenthalte gewährt werden.
  2. Die Gerd Killian-Projektförderung ist mit insgesamt bis zu € 60.000 dotiert. Das Förderprojekt darf nicht der Zusatz- oder Zwischenfinanzierung der Stelle des Antragstellers an der Heimateinrichtung dienen. Gehen mehrere Anträge ein, können max. drei Projekte gefördert werden.
  3. Die Projektförderung sollte 2 Jahre nicht überschreiten.
  4. Anträge für die Vergabe der Gerd Killian-Projektförderung sind mit tabellarischem Lebenslauf und der Einverständniserklärung der Klinik- bzw. Institutsleitung sowie der Co-Autoren mit deren Angabe zu ihren Arbeitsanteilen als PDF-Datei auf einem Datenträger oder per E-Mail bis zum Bewerbungssschluss (siehe entsprechende Pressemitteilung) entsprechend den Anforderungen der Deutschen Herzstiftung e.V./Deutschen Stiftung für Herzforschung (DSHF) für Förderungen bei der Geschäftsstelle der DHS einzureichen:
  5. Über die Bewilligung des Antrages entscheidet der Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V. im Einvernehmen mit dem Wissenschaftlichen Beirat der DSHF auf Vorschlag der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie (vertreten durch den Vorstand) nach Evaluierung durch die Wissenschafts-Kommission der DGPK.
  6. Mit der Annahme der Projektförderung verpflichten sich die Geförderten, 12 Monate nach Ablauf der Förderung dem Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V. und dem Vorstand der DGPK einen ausführlichen Abschlussbericht, aus dem Projekt hervorgegangene Publikationen und einen für Pressearbeit geeigneten Kurzbericht in elektronischer Form zuzustellen. Der verantwortliche Leiter der Einrichtung, in dem das Forschungsprojekt stattfindet, ist mitverantwortlich für die ordnungsgemäße Durchführung des Projektes und die zeitgerechte Vorlage der Abschlussberichte.
  7. Über die schriftliche Berichterstattung hinaus erklären sich die Geförderten dazu bereit, nach Abschluss des Projektes (in der Regel 2 Jahre nach Vergabe der Förderung) auf der Jahrestagung der DGPK einen mündlichen Vortrag über ihr Projekt zu halten. Die Einladung erfolgt durch den jeweiligen Tagungspräsidenten.
  8. Der Abschlussbericht wird zur abschließenden Bewertung dem jeweiligen Sprecher der Wissenschaftlichen Kommission der DGPK vorgelegt.
  9. Veröffentlichungen, die aus dem Ergebnis der Förderung hervorgehen, sind mit dem Zusatz „Mit Fördermitteln der Deutschen Herzstiftung e.V.” zu versehen.

(Stand: 4.2.2014)