Klinik mit kinderkardiologischer Versorgung

Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH Weimar

1. Allgemeine Daten zur Klinik und zum kinderkardiologischen Schwerpunkt
Name der Kinderklinik
Sophien- und Hufeland-Klinikum gGmbH
Adresse
Henry-van-de-Velde-Straße 2
99425 Weimar
Bundesland
Thüringen
Name des Chefarztes
Dr. med. Thomas Rusche
Verantwortlicher Kinderkardiologe
Dr. med. Thomas Rusche
Telefon
03643 / 57 15 00
Fax
03643 / 57 15 02
Kinderkardiologisches Notfalltelefon
03643 / 571510
2. Ausstattung
2.1 Personalaustattung
Zahl der im Haus tätigen Kinderkardiologen
1
Weiterbildungsbefugnis
nein
2.2 ambulanter Bereich
Zahl der kinderkardiologischen Untersuchungen / Jahr
250
Prä- und postoperative Betreuung angeborener Herzfehler
ja
Diagnostik und Betreuung fetaler Herzerkrankungen
gemeinsam mit Gynäkologen
Betreuung Erwachsener mit angeborenen Herzfehlern
gemeinsam mit Internisten
EMAH-Zertifikat
nein
Ärzte mit EMAH-Zusatzqualifikation
-
2.3 stationärer Bereich
Intensivmedizinische kinderkardiologische Betreuung
nein
Zahl der kinderkardiologischen Betten (ausgewiesen)
-
Zahl der kinderkardiologischen Betten (integriert)
-
2.4 Leistungsangebot der kinderkardiologischen Diagnostik (zusätzlich zu EKG und Farbdoppler- / Echokardiographie)
Langzeit-EKG
ja
Belastungs-EKG
ja
Langzeit-Blutdruckmessung
ja
Transösophageale Echokardiographie
nein
Lungenfunktion
ja
Diagnostische Herzkatheteruntersuchung
nein
Schrittmacherversorgung (für Kinder)
nein
Cardio-CT
nein
Cardio-MRT
nein
Spiroergometrie
nein
2.5 Fachübergreifende Schwerpunkte
Neuropädiatrie / Sozialpädiatrie
ja
Kinderchirurgie
ja
Neonatologie
ja
Orthopädie
nein
Augenklinik
nein
HNO
ja
Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde
nein
Humangenetik
ja
3. Elterninformation
Mitaufnahme von Eltern auf Station
immer möglich
Psychosozialer Dienst
ja
Ansprechpartner regionale Elternorganisation
-
Adresse Elternorganisation
-
Telefon Elternorganisation
-
E-Mail Elternorganisation
-
4. Sonstiges
Link zum Jahresbericht der Klinik
-
Kontakt zur regionalen Kinderherzsportgruppe
-
Stand des Datensatzes: 01.01.2018
Zahlungsverkehr-Warnhinweis

Neue Sicherheitsregel beim Überweisen: Empfängername wird geprüft

Ab dem 5. Oktober 2025 gilt eine neue EU-Vorgabe für Überweisungen: Bevor eine Zahlung ausgeführt wird, prüft Ihre Bank automatisch, ob der angegebene Empfängername zum Konto passt.
Diese sogenannte „Verification of Payee (VoP)“ (Empfängerüberprüfung) soll helfen, Fehlüberweisungen und Betrug zu vermeiden. Zum Beispiel, wenn versehentlich ein falscher Name oder eine falsche IBAN eingegeben wird.
Wichtig für Ihre Spende oder Mitgliedsbeitrag: Die Bankdaten "Deutsche Herzstiftung e.V." bleiben unverändert. Bitte achten Sie darauf, den korrekten Namen und die richtige IBAN zu verwenden.

Bei Fragen zur neuen Regelung oder zur Überweisung wenden Sie sich bitte an Ihre Hausbank.