Eine plötzliche Schwindelattacke, ein kurzzeitiger Verlust des Bewusstseins oder eine Blutdruckkrise, die Sehstörungen auslöst. In solchen Momenten hinter dem Steuer eines Fahrzeugs zu sitzen, kann kritisch werden. Für den Fahrer ist das ebenso gefährlich wie für Mitfahrer oder andere Verkehrsteilnehmer. Herzpatienten – und ihrer Angehörigen – sind daher oft verunsichert. Denn lassen sich solche Situationen überhaupt vorhersehen? Gibt es vielleicht Anzeichen, sich an bestimmten Tagen besser nicht ins Auto zu setzen? Oder sollte sogar aufgrund des Herzleidens ganz aufs Fahren verzichtet werden – mit allen häufig damit verbundenen Einschränkungen?
Der Kardiologe Dr. Markus Wrenger erstellt verkehrsmedizinische Gutachten. Wer also könnte im Podcast-Gespräch besser zu den häufigsten Fragen rund um das Thema "Autofahren mit Herzerkrankung" Auskunft geben? Hören Sie rein!
Wer entscheidet darüber, ob ein Patient noch Autofahren darf?
Die Anlage 4 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV, aktualisiert im April 2024) beschreibt, wann eine Eignung oder auch nur bedingte Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen besteht. In dieser Anlage sind auch verschiedene häufiger vorkommende Erkrankungen aufgeführt, die Betroffene längerfristig beeinträchtigen können, darunter auch Herz- und Gefäßkrankheiten wie Herzrhythmusstörungen, Bluthochdruck und Herzschwäche. Da allerdings die jeweiligen Erkrankungen individuell sehr unterschiedliche Verläufe haben, Patienten auch manche Schwächen gut kompensieren können, ist in Zweifelsfällen eine medizinisch-psychologische Begutachten nötig.
Quelle: fahrerlaubnisrecht.de
Experte
Ärztlicher Direktor der Fachklinik Weserland in Bad Pyrmont, einer Rehabilitationsklinik für Herz-, Kreislauf- und Lungenerkrankungen.
Er ist Facharzt für Innere Medizin und Kardiologie, Verkehrsmedizinische Begutachtung, und Hypertensiologe DHL®
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