Pressemeldung

Ausschreibung: Sonderforschung Angeborene Herzfehler

Herzstiftung fördert mit 500.000 Euro Forschungsvorhaben - Bewerbungsschluss: 11. September 2024

Deutsche Herzstiftung fördert mit 500.000 Euro Forschungsvorhaben in der Pädiatrischen Kardiologie, EMAH-Versorgung, Kinderherzchirurgie und zu angeborenen Herzfehlern. Bewerbungsschluss: 11. September 2024

(Frankfurt/Main, 11. Juli 2024) Angeborene Herzfehler (AHF) sind die häufigste angeborene Organfehlbildung. Etwa jedes 100ste Neugeborene ist betroffen. Heute erreichen von den jährlich ca. 8.500 Kindern, die in Deutschland mit einem Herzfehler zur Welt kommen, mehr als 90 % das Erwachsenenalter. Die Zahl der erwachsenen Patienten mit einem angeborenen Herzfehler (EMAH) beträgt über 350.000. Dieser für die Betroffenen so erfreuliche Zustand ist vor allem den medizinischen Fortschritten in der Kinderkardiologie und Kinderherzchirurgie zu verdanken, die das Überlebensalter und die Lebensqualität der jungen Patienten in den vergangenen Jahrzehnten in eindrucksvoller Weise verbessert haben. Dass allgemein angeborene Herzfehler inzwischen so gut behandelt werden können, liegt u. a. auch an der intensiven Forschungsförderung auf diesem Gebiet. Doch noch immer gibt es viele Fragen, die es zu beantworten gilt, um die Lebensqualität der kleinen und großen Patienten mit angeborenem Herzfehler dauerhaft zu verbessern.

500.000 Euro für Forschungsvorhaben im Bereich Angeborene Herzfehler

Die Deutsche Herzstiftung sieht beim Thema Angeborene Herzfehler (AHF/EMAH) weiterhin dringlichen Forschungsbedarf und stellt auch im Jahr 2024 wieder 500.000 Euro für innovative Forschungsprojekte (Grundlagenforschung, klinische Studien und Versorgungsforschung) insbesondere auf dem Gebiet der Diagnostik, Therapie und Prävention der angeborenen Herzfehler zur Verfügung. Es können Forschungsvorhaben aus Zentren der Kinderkardiologie und der Erwachsenenkardiologie eingereicht werden. Dies beinhaltet auch ausdrücklich Forschungsvorhaben zur interventionellen und chirurgischen Therapie bei Kindern und Erwachsenen (EMAH). Auch Anträge aus anästhesiologischen Zentren, die bei der Versorgung der Patienten mit einem angeborenen Herzfehler (AHF/EMAH) beteiligt sind, können eingereicht werden. Ein Gutachtergremium wird die Projekte beurteilen und die Gesamtfördersumme von 500.000 Euro auf die ausgewählten Projekte aufteilen. Dabei können sowohl individuelle Arbeitsgruppen wie auch Forschungsverbünde aus mehreren akademischen Einrichtungen in Deutschland am Verfahren teilnehmen. Das jeweilige Projekt soll den Zeitraum von zwei Jahren möglichst nicht überschreiten. Teilnahmeberechtigt sind in Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Die Bewerbungsunterlagen sollen folgende Angaben enthalten:

  • Titel (eine Zeile)
  • Partnereinrichtung(en) (eine Zeile)
  • Ziel(e) (1-3 Zeilen)  
  • Projektbeschreibung (1 Seite)  
  • Arbeitsplan (1 Seite)
  • Vorhandene Ressourcen (1/2 Seite)  
  • Erforderliche Ressourcen (beantragte Mittel) (2-4 Zeilen)
  • Expertise (CV)/ Publikationen / Patente (max.5)
  • Zeitplan (2 Zeilen)

Alle Bewerbungsunterlagen sind in einer PDF-Datei zusammenzufassen.

Die Bewerbungen sind als PDF-Dateien bis spätestens 11. September 2024 per E-Mail an [email protected] einzureichen. Weitere Informationen zur Bewerbung sind abrufbarunter www.herzstiftung.de/ahf-forschungsantrag

Die Bewerber/innen verpflichten sich, im Falle der Förderung eine für die Veröffentlichung durch die Deutsche Herzstiftung allgemeinverständliche Kurzfassung zu erstellen. Darüber hinaus sind spät. ein Jahr nach Beendigung des Projektes unaufgefordert ein Abschlussbericht (als PDF-Datei) über das durchgeführte Projekt sowie ein von der Drittmittelstelle bestätigter Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Alternativ zum Abschlussbericht kann eine zeitnah aus dem Projekt hervorgegangene Publikation eingereicht werden.

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V. auf Vorschlag eines Gutachtergremiums, dem alle Bewerbungen vorgelegt und nach einem Punktesystem bewertet werden. Die Bedingungen der Antragstellung orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Stiftung für Herzforschung. Das Gutachtergremium setzt sich aus mindestens sechs Herzspezialisten der Deutschen Herzstiftung (DHS), der Deutschen Stiftung für Herzforschung (DSHF) und der Deutschen Gesellschaft für Pädiatrische Kardiologie und Angeborene Herzfehler (DGPK) zusammen. 

Die Bekanntgabe der bewilligten Anträge mit den jeweiligen Fördersummen erfolgt ab Mitte November 2024.

Kontakt

Valerie Rohrwild
Bild von Valerie Popp