Pressemeldung

Ausschreibung zur Vorhofflimmern-Forschung startet

Die Deutsche Herzstiftung fördert mit 1 Million Euro Forschungsvorhaben zum Vorhofflimmern. Bewerbung bis Mitte Juli 2022 möglich.

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(Frankfurt a. M., 3. Mai 2022) Die Diagnose Vorhofflimmern betrifft in Deutschland ca. 1.8 Millionen Menschen und gilt als die am häufigsten auftretende Herzrhythmusstörung. Es besteht großer Aufklärungs- und Forschungsbedarf – vor allem, weil das Vorhofflimmern ein wesentlicher Risikofaktor für Schlaganfälle ist, viele Betroffene davon aber gar nichts spüren. Deshalb widmen sich die bundesweiten Herzwochen der Deutschen Herzstiftung im November 2022 intensiv dem Vorhofflimmern als Schwerpunktthema.

1 Million Euro für Forschungsvorhaben zum Vorhofflimmern

Die Deutsche Herzstiftung sieht beim Thema Vorhofflimmern einen dringlichen Forschungsbedarf und stellt eine Million Euro für innovative Forschungsprojekte auf diesem Gebiet zur Verfügung. Bewerbungen können ab sofort eingereicht werden. Ein Gutachtergremium wird die Projekte beurteilen und die Gesamtfördersumme von 1 Million Euro auf die ausgewählten Projekte aufteilen. Dabei können sowohl individuelle Arbeitsgruppen wie auch Forschungsverbünde aus mehreren akademischen Einrichtungen in Deutschland am Verfahren teilnehmen. Das Forschungsvorhaben soll den Zeitraum von zwei Jahren nicht überschreiten. Teilnahmeberechtigt sind in Deutschland tätige Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler.

Die Bewerbungsunterlagen sollen folgende Angaben enthalten:

  • Titel (eine Zeile)
  • Partnereinrichtung(en) (eine Zeile)
  • Ziel(e) (1-3 Zeilen)
  • Projektbeschreibung (1 Seite)
  • Arbeitsplan (1 Seite)
  • Vorhandene Ressourcen (1/2 Seite)
  • Expertise/ Publikationen (max.5) /Patente, erforderliche Ressourcen (2-4 Zeilen)
  • Zeitplan (2 Zeilen)

Die Bewerbungen sind als PDF-Dateien bis spätestens 15. Juli 2022 per E-Mail an [email protected] einzureichen. Informationen zur Bewerbung sind abrufbar unter www.herzstiftung.de/vorhofflimmern-forschungsantrag

Die Bewerber/innen verpflichten sich, im Falle der Förderung eine für die Veröffentlichung durch die Deutsche Herzstiftung allgemeinverständliche Kurzfassung zu erstellen. Darüber hinaus sind spätestens ein Jahr nach Beendigung des Projektes unaufgefordert ein Abschlussbericht (als PDF- Datei) über das durchgeführte Projekt sowie ein von der Drittmittelstelle bestätigter Mittelverwendungsnachweis vorzulegen. Alternativ zum Abschlussbericht kann eine zeitnah aus dem Projekt hervorgegangene Publikation eingereicht werden.

Über die Vergabe der Fördermittel entscheidet der Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V. auf Vorschlag eines Gutachtergremiums, dem alle Bewerbungen vorgelegt und nach einem Punktesystem bewertet werden. Die Bedingungen der Antragstellung orientieren sich an den Vorgaben der Deutschen Stiftung für Herzforschung. Das Gutachtergremium setzt sich aus insgesamt acht Herzspezialisten der Deutschen Herzstiftung (DHS) und der Deutschen Stiftung für Herzforschung (DSHF) zusammen. Die Bekanntgabe der bewilligten Anträge mit den jeweiligen Fördersummen erfolgt im Oktober 2022.

Weitere Informationen sind zu erhalten von Valerie Popp (Telefon 069 955128-119, E-Mail: [email protected]).

Ansprechpartner

Pressestelle: Michael Wichert und Pierre König
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Neue Sicherheitsregel beim Überweisen: Empfängername wird geprüft

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