Stellungnahme

Stellungnahme der Deutschen Herzstiftung

zur „Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung - CoronaImpfV)“

Corona-Schutzimpfung mit hoher Priorität für Hochrisikopatienten mit Herzerkrankungen

Derzeit werden gemäß der Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) Herzpatienten, mit Ausnahme der über 70-jährigen, in die Risikogruppe drei (erhöhte Priorität) eingeordnet. Die Deutsche Herzstiftung (DHS) setzt sich dafür ein, Hochrisikopatienten in Risikogruppe zwei (hohe Priorität) einzuordnen. Mit Hochrisikopatienten sind insbesondere gemeint Herzpatienten

  • mit hochgradiger Herzschwäche
  • nach Herztransplantation
  • mit schwerwiegenden angeborenen Herzfehlern

Die DHS begrüßt sehr, dass auch weitere Einzelfälle nach individueller ärztlicher Beurteilung in die Risikogruppe zwei eingeteilt werden können, wenn ein sehr hohes oder hohes Risiko für einen schweren oder tödlichen Krankheitsverlauf nach einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 besteht.

Vorstand der Deutschen Herzstiftung e.V.
Frankfurt am Main, den 24. Februar 2021

Kontakt

Pressestelle: Michael Wichert und Pierre König