Sprechstundenfrage

Künstliche Herzklappe: Ist die Arbeit in der Pflege möglich?

Verläuft die Operation gut, gibt es in der Regel keinen Grund, nicht in der Pflege arbeiten zu können.

Die Sprechstundenfrage im Wortlaut:

Ich bin 27 Jahre alt und habe einen angeborenen Herzfehler, der aber erst vor Kurzem entdeckt worden ist. Es handelt sich um eine Aortenklappeninsuffizienz Grad III bei bikuspider Aortenklappe. Da ich unter Atemnot leide und mein Herz vergrößert ist, soll ich eine künstliche Herzklappe erhalten. Ich arbeite in der Pflege. Bisher konnte mir kein Arzt genau sagen, ob ich nach der OP in meinem Beruf weiterarbeiten kann. Derzeit bin ich krankgeschrieben, weil die Ärzte fürchten, dass ich mir eine Infektion zuziehen könnte. Muss ich mir Gedanken über eine Umschulung machen? (Dirk G., Paderborn)

Expertenantwort:

Bemerkenswert an Ihrer Anfrage finde ich, dass die Symptome verursachende Aortenklappeninsuffizienz III. Grades bei Ihnen erst mit 27 Jahren erkannt wurde, obwohl Sie in der Pflege arbeiten. Unabhängig davon scheint mir jedoch die Indikation für einen Eingriff an dieser Klappe sicher gegeben zu sein. Die Krankschreibung aus Sorge vor einer allgemeinen Infektion, die Sie bei Ihrem Beruf bekommen könnten, hat meines Erachtens nichts direkt mit dem Herzen zu tun. Ich vermute, dass man dadurch lediglich verhindern will, dass eine schon geplante Operation kurzfristig wegen einer Infektion, etwa einer Grippe, verschoben werden muss. Ich kenne zwar die Einzelheiten Ihres Falls nicht, aber ich kann Sie insofern beruhigen, dass es nach einer erfolgreich verlaufenen Operation und einer anschließenden Rehabilitation mit gutem Ergebnis für mich keinen erkennbaren Grund geben sollte, dass Sie nicht wieder in Ihrem Beruf im Bereich der Pflege arbeiten können. Formal lässt sich das aber sicher erst nach dem Eingriff feststellen.

Experte

Prof. Dr. med. Herbert E. Ulmer
Prof. Ulmer